Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 98

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kann, nämlich die positiven Auswirkungen auf Familien und Frauen im Rahmen der Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes.

Wenn Sie davon ausgehen, dass Kinderbetreuung künftig als gesellschaftspolitisch relevante Arbeit aufgewertet wird, dann kann man sagen, das ist faktisch die Anerkennung der Kleinkindbetreuung als Arbeitsleistung der Eltern. Wenn Sie davon ausgehen, dass die zweite Pensionssäule ausgebaut wird, was vor allem für Frauen wichtig ist, die bisher, wenn sie Kinder großgezogen hatten, nachweislich deutlich niedrige Pensionen hatten, dann kann man sagen, das ist ein weiterer Schritt zur eigenständigen Alterssicherung der Frauen.

Weiterbildungs-, Wiedereinstiegs- und Höherqualifizierungsmaßnahmen, wie sie einerseits im Projekt des für Familien zuständigen Ressorts und andererseits in der EU-Priorität Lebenslanges Lernen enthalten sind, bringen zum Ausdruck, dass Weiterbildung und Qualifikation als wichtiger Schritt für die Chancengleichheit der Frauen gesehen werden. Schließlich erfordern Erwerbstätigkeit und Teilzeitbeschäftigung bei gleichzeitiger Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und setzen die Anerkennung der Arbeitnehmerinnen voraus, die neben dem Beruf auch Kinder zu betreuen haben.

Die Beiträge für die Abfertigung neu werden auch für Zeiten der Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz gegen gänzlichen Entfall der Bezüge oder Herabsetzung der Normalarbeitszeit bei der Sterbebegleitung naher Angehöriger oder Begleitung schwerstkranker Kinder berechnet. Das ist eine faktische Anerkennung der Pflegeleistung in der Familie als Arbeitsleistung.

Das Historische dabei ist, dass bisher bekannterweise weniger als 2 Prozent der Frauen bei der Abfertigung anspruchsberechtigt waren. In Hinkunft werden das alle Beschäftigten sein in den Zeiten, in denen sie aussteigen, und dazu steuert der Familienlastenausgleichsfonds 11 Millionen Euro bei. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.17

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann. Ich erteile ihr das Wort.

15.18

Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Herren Staatssekretäre! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mich diesbezüglich meinen Vorrednerinnen anschließen, als diese gesagt haben, dass mit der heutigen Beschlussfassung ein – man kann es so sagen – Quantensprung, und zwar in sozial- und wirtschaftspolitischer Hinsicht gelungen ist.

Die Regierung hat es tatsächlich geschafft, einen wirtschaftspolitischen Meilenstein innerhalb kurzer Zeit und in unbürokratischer Weise zu setzen, wie es in den letzten 80 Jahren vorher nicht gelingen konnte.

Es hat dies der sozialdemokratische Abgeordnete Verzetnitsch so ausgedrückt, indem er gesagt hat, das ist die umfassendste Neuordnung seit rund 80 Jahren, die in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist. – Danke schön, Herr Abgeordneter Verzetnitsch! Ich meine, Sie haben das richtig erkannt. Noch mehr danken darf ich aber unseren Regierungsmitgliedern, die letztlich das, was an Postulaten immer gekommen ist, nämlich in wirtschafts- und sozialpolitischer Hinsicht Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit auch einmal umzusetzen, realisiert haben.

Die Bundesregierung korrigiert mit diesem Gesetz, das wir heute beschließen werden, die Nachteile der bisherigen Lösung im Hinblick auf die Abfertigung und strukturiert das Arbeits- und Wirtschaftsleben komplett neu. Welche Nachteile der bisherigen Lösung gab es?

Ich möchte nur schlagwortartig einige erwähnen – ich will gar nicht alle aufzählen, da sie meine Vorrednerinnen teilweise schon angesprochen haben –: Was wichtig war, ist – das muss betont und noch einmal unterstrichen werden –, dass tatsächlich nur 15 Prozent aller Arbeitnehmer in den Genuss der Abfertigung gekommen sind. Das heißt, 85 Prozent aller in einem Werkspro


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