Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 243

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

46. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (26. Novelle zum BSVG) (1185 und 1199/NR sowie 6700 und 6749/BR der Beilagen)

47. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechtes in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 1984 – LAG), BGBl.Nr. 287/1984 idF des BGBl.I Nr. xxx/2002 geändert wird (1198/NR sowie 6750/BR der Beilagen)

48. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (30. Novelle zum B-KUVG) (1186 und 1197/NR sowie 6701 und 6751/BR der Beilagen)

49. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (11. Novelle zum NVG) (1187 und 1196/NR sowie 6702 und 6752/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 44 bis 49 der Tagesordnung, über welche die Debatte wieder unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

eine 60. Novelle zum ASVG,

eine 27. Novelle zum GSVG,

eine 26. Novelle zum BSVG,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechtes in der Land- und Forstwirtschaft geändert wird,

eine 30. Novelle zum B-KUVG und

eine 11. Novelle zum NVG.

Die Berichterstattung über die Punkte 44 bis 49 hat Herr Bundesrat Weilharter übernommen. Ich bitte um die Berichte.

Berichterstatter Engelbert Weilharter: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend die 60. ASVG-Novelle.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, sodass ich auf einen inhaltlichen Vortrag verzichten darf und mich auf die Antragstellung beschränke.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 45: Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen zur 27. Novelle zum GSVG.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite