Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 244

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Auch dazu liegt der Bericht in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die Antragstellung beschränke.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 46: Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend die 26. Novelle zum BSVG.

Auch dazu liegt der Bericht in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die Antragstellung beschränke.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 47: Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen betreffend den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechtes in der Land- und Forstwirtschaft geändert wird.

Auch dazu liegt der Bericht in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die Antragstellung beschränken darf.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 48: Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend die 30. Novelle zum B-KUVG.

Auch dazu liegt der Bericht in schriftlicher Form vor, sodass ich gleich die Antragstellung vornehmen darf.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 49: Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (11. Novelle zum NVG).

Auch dazu liegt der Bericht in schriftlicher Form vor, daher darf ich mich auf die Antragstellung beschränken.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

0.57

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beschluss über die Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes enthält nach den beispielhaften Erläuterungen des schriftlichen Ausschussberichtes mehrere Punkte, die für sich allein gesehen Verbesserungen bringen und daher uneingeschränkte Zustimmung finden.


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