Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 275

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des Stenographenbüros werde ich mich am Schnellredewettbewerb nicht beteiligen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei den Freiheitlichen: Die können das aber ganz gut!)

Die vier vorliegenden Gesetze können seitens meiner Fraktion in zwei Kategorien eingeteilt werden, nämlich in jene, denen wir zustimmen, und jene, die wir ablehnen.

In die Kategorie "Zustimmung" ist neben der in diesem Haus ohnehin schon bei anderen Anlässen mehrmals diskutierten Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientencharta vor allem das Bundesgesetz über die Regelungen der Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur einzureihen.

Mit dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz wurde nicht nur eine alte Forderung der SPÖ-Parlamentsfraktion sowie der Gewerkschaft umgesetzt, es ist auch gelungen, ein Gesetz zu schaffen, das Qualitätssicherung und Berufssicherheit schenkt. Die dadurch möglich gewordene Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen sollte für weitere Gesetze beispielgebend sein, die auch für andere Gesundheits- und vor allem auch Sozialberufe die notwendige Qualitätssicherung und Abgrenzung schaffen sollen.

Als Beispiel möchte ich das seit mehreren Jahren in Diskussion stehende und längst fällige Berufsgesetz für diplomierte SozialarbeiterInnen nennen.

Ich habe eingangs von zwei Kategorien gesprochen und komme daher nun zu jenen Gesetzen, denen meine Fraktion nicht zustimmen wird, nämlich zu den Bundesgesetzen, mit denen das Bundespflegegeldgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden.

Ein schwerstkranker Mensch, dessen Verwandte Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, soll nach seiner Entlassung aus dem stationären Aufenthalt einen Pflegevorschuss erhalten. Wenn derselbe schwerstkranke Mensch zwar eine ihn pflegende Person hat, mit dieser aber nicht verwandt ist, muss er weiter auf dem herkömmlichen, bürokratisch langwierigen Weg auf die Zuerkennung des Pflegegeldes warten.

Dieses Gesetz schafft daher nicht nur eine Ungleichbehandlung von pflegebedürftigen Menschen, es zeugt auch von einer geringen Bereitschaft, sich mit den gesellschaftlichen Veränderungen und den sich verändernden Lebensumständen älterer Menschen entsprechend auseinander zu setzen. Vor allem verschließt man sich dadurch vor der Realität, dass gerade ältere Menschen in zunehmendem Maße neue Partnerschaften eingehen, dabei aber eher selten auch die Ehe schließen.

Diese Novelle des Bundespflegegeldgesetzes ist nichts anders als ein Täuschungsmanöver, mit dem ÖVP und FPÖ versuchen, die Versagung eines Entgeltes bei Inanspruchnahme von Familienhospizkarenz abzuschwächen.

Meine Fraktion wird diesem Gesetz daher ebenso wenig zustimmen wie der Änderung des Rezeptpflichtgesetzes. Die mit dieser Änderung angestrebte finanzielle Entlastung der Krankenkassen wird nicht eintreten, denn was sich die Kassen auf der einen Seite ersparen, werden sie auf der anderen Seite für die notwendigen Gutachten und einen großen verwaltungstechnischen Aufwand benötigen. Ohne amtliche Gutachten aber wird den Argumenten der Zulassungsinhaber der betroffenen Arzneien nicht entgegenzutreten sein, denn diese werden bei einem Großteil ihrer Medikamente alle Argumente der Arzneimittelsicherheit ins Treffen führen, um den bescheidmäßig festgelegten Status der Rezeptpflicht beizubehalten.

Zudem werden andere teure Medikamente, die der Rezeptpflicht unterliegen, auf den Markt kommen und vermutlich von den Ärzten auch verschrieben werden. Gerade in einer Zeit, in der die Krankenkassen mit zunehmend großen finanziellen Problemen zu kämpfen haben und es der Bundesregierung trotz großspuriger Ankündigungen nicht gelingt, die Probleme in den Griff zu bekommen, kommt mit diesem Gesetz eine neue Belastung auf die Kassen zu. – Daher auch unsere Ablehnung.


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