Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 276

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Zuletzt möchte ich aber noch festhalten, dass es meine Fraktion bedauert, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, uns Ihre sicherlich interessanten Argumente über das Versagen der sozialistischen Gesundheitspolitik ebenso vorenthalten wie Ihre Vorhaben bezüglich einer mittelfristigen Sicherstellung der Krankenkassenfinanzierung. Das hätte uns wirklich sehr interessiert. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

3.23

Präsident Ludwig Bieringer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Wimmler. – Bitte.

3.23

Bundesrätin Herta Wimmler (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Punkt 54 unserer Beratungen sprechen, der die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes zum Inhalt hat. Hierin wird die Möglichkeit geschaffen, dass Personen zum Zweck der Sterbegleitung von mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitgliedern und zur Pflege von schwerst erkrankten Kindern Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen können.

Jenen Personen soll auch Karenzurlaub beziehungsweise Dienstfreistellung gewährt werden. Die Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz muss durch eine Erklärung des Betreuers oder mittels einer Bestätigung des Arbeitgebers erfolgen. Die Gewährung des Pflegegeldanspruches wird unbürokratisch sein, und auf Antrag werden Vorschüsse gewährt werden, bis das Verfahren über die Höhe abgeschlossen ist, sodass jene Familienmitglieder, die die Pflege übernommen haben, zum Teil finanziell abgesichert sind.

Da man erst nach der Evaluierung des Gesetzes wirklich sagen kann, wie oft und wie lange Familienhospizkarenz in Anspruch genommen wird, ist dies bis dahin eine sehr wichtige gesetzliche Regelung. Wie ich von Mitgliedern des Hospizvereines hören konnte, werden es eher kürzere Zeiträume sein, in denen man einen Menschen begleiten will. Es werden sich die Eltern schwer kranker Kinder die Pflege so wie schon jetzt teilen wollen und in Teilkarenz gehen. Die Vorsitzende des Hospizvereines, eine Krankenschwester, meinte unter anderem wörtlich:

Wenn ich das Gefühl habe, gerade jetzt braucht mich dieser Mensch, werde ich gerne eine kurze Zeit dafür in Karenz gehen, und dann frage ich natürlich nicht als erstes, bekomme ich dafür bezahlt und wie viel. Dieser Mensch ist mir im Augenblick sehr viel Wert. – Zitatende.

Darum verstehe ich die Ablehnung dieser Gesetzesvorlage von jenen Abgeordneten dieses Hauses nicht, die ausschließlich das Finanzielle sehen. Warten wir doch die Evaluierungszeit ab, und reden wir dann darüber, was finanziell noch verkraftbar ist, wenn Fakten auf dem Tisch liegen! Ich bin froh, dass es jetzt zu dieser Regelung gekommen ist, und wir werden ihr natürlich zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

3.26

Präsident Ludwig Bieringer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann. – Bitte.

3.27

Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In aller Kürze: Es freut uns, dass es zumindest in zwei Punkten Einigkeit gibt, nämlich bei der Ausbildung zum medizinischen Masseur und der Patientencharta. – In beiden Punkten herrscht Einstimmigkeit. Das freut uns bei der Patientencharta deshalb, weil wir meinen, dass es der richtige Weg ist, um die Sicherung der Patientenpflege, der Pflegedokumentation, der medizinischen Dokumentation und der Patientenrechte im Allgemeinen auszubauen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch erwähnen, dass natürlich eine bundesweite Regelung, die alle Länder beträfe, ideal wäre. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass Kärnten in dieser Patientenchartaregelung eine Vorreiterrolle eingenommen hat, dass wir das


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