Bundesrat Stenographisches Protokoll 691. Sitzung / Seite 19

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Sie können sich, wenn Ihnen etwas nicht passt, zu Wort melden. (Bundesrat Gasteiger: Mach’ ich eh!)

Ich will nichts anderes, als versuchen, wieder Ruhe hereinzubringen – sonst will ich nichts! –, und das werde ich als Präsident hoffentlich tun dürfen.

Herr Kollege Konecny! Ich darf Ihnen noch einmal mitteilen, dass ein Schreiben des Bundeskanzleramtes vorliegt, in dem der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 23. September 2002 festgestellt hat, dass für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers am 26. September der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer mit der Vertretung des Bundeskanzlers beauftragt wurde. (Bundesrat Konecny: Entschuldigen Sie! Der Herr Bundeskanzler ist in der Seegasse im 9. Bezirk! Die verfassungsrechtliche Vertretung bezieht sich auf das Ausland!)

Der Herr Bundeskanzler vertritt ... (Bundesrat Konecny: Das ist eine Unwahrheit, die Ihnen da mitgeteilt wurde!)

Herr Kollege Konecny! Der Herr Bundeskanzler vertritt den Bundespräsidenten. Der Bundespräsident ... (Bundesrat Konecny: Jetzt? – Der ist ja bei einer Pressekonferenz! Das ist doch ungeheuerlich! Das ist eine Missachtung dieses Hauses!) Meine Damen und Herren! Sie können dem Bundeskanzler dieser Republik nicht vorschreiben, was er tut. Er hat gemäß den Bestimmungen der Bundesverfassung die Interessen des Bundespräsidenten, wenn sich dieser im Ausland befindet, wahrzunehmen. (Bundesrat Konecny: Ich fordere eine Sitzungsunterbrechung und eine Präsidialkonferenz!)

Ich unterbreche die Sitzung über Antrag der SPÖ zur Durchführung einer Präsidialsitzung.

(Die Sitzung wird um 9.57 Uhr unterbrochen und um 11.07 Uhr wieder aufgenommen. )

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Ludwig Bieringer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe auf Grund der in der Präsidiale geführten Verhandlungen folgende Erklärung ab:

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel vertritt heute den im Ausland weilenden Herrn Bundespräsidenten. In seiner Funktion als Bundeskanzler wird er von Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer vertreten. Bei den in Verhandlung stehenden Vorlagen liegt keine Zuständigkeit des Bundeskanzlers vor; daher ist meiner Meinung nach eine Beschlussfassung auf Anwesenheit des Bundeskanzlers gemäß § 37 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates nicht zulässig.

Zu Wort gemeldet hat sich Bundesrat Prof. Konecny. – Bitte.

11.08

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist selbstverständlich, dass Entscheidungen des Präsidenten als Führer unserer Verhandlungen zu respektieren sind. Trotzdem gestatte ich mir, darauf hinzuweisen, dass in § 37 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung festgehalten wird, dass die Mitglieder der Bundesregierung und die Staatssekretäre berechtigt sind, an allen Verhandlungen des Bundesrates – nicht nur an jenen, die ihr Ressort betreffen – teilzunehmen. Absatz 2, der wörtlich lautet: "Der Bundesrat kann durch Beschluss die Anwesenheit von Mitgliedern der Bundesregierung verlangen", beinhaltet keine Einschränkung auf deren Ressortzuständigkeit. (Ruf bei der SPÖ: So schaut’s aus!)

Nichtsdestoweniger nehme ich das zum Anlass, jene drei Bundesminister, zu deren Kompetenz ich mich nicht äußern möchte, die aber immerhin durch die Entsendung ihrer Staatssekretäre – auch wenn uns Kollege Waneck schon wieder abhanden gekommen ist ... (Zwischenbemerkung von Staatssekretärin Rossmann: Er ist noch da!)  – ... auf der Regierungsbank abhanden gekommen ist – zumindest irgendwie zu erkennen gegeben haben, dass sie mit diesem Tagesordnungspunkt etwas zu tun haben, vielleicht doch zu ersuchen, selbst an unseren Verhandlungen teilzunehmen.


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