etwa hat gemeint:
An den Kommandanten in den
Bundesländern werden wir nicht rütteln, aber wozu Wien, wo ohnehin alle
Zentralstellen sitzen, einen Militärkommandanten braucht, das muss man schon
sehr hinterfragen. – Das ist das Problem der Hauptstadt mit dem
Föderalismus: Manchmal gibt es Tendenzen, diesen Bereich sozusagen bundesunmittelbar zu verwalten, was
uns auch nicht sehr gefällt. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich darf zum
Schluss noch zwei Überlegungen einfließen lassen.
Erstens: die
bedingungslose Unterstützung des schon mehrfach ausgedrückten Gedankens, dass
der Finanzausgleich etwas ist, das in diese Kammer des Parlaments gehört. Wenn
Bundesländer und Zentralstaat über die Verteilung der Mittel eine Einigung
finden, dann ist es nicht vorstellbar, dass die Länderkammer dazu nichts zu
sagen haben darf und dies nicht nur durch formale Ratifizierung.
Zweitens: Der
alte, auch eine sozialdemokratische Urheberschaft habende Vorschlag auf ein
Recht auf Stellungnahme seitens unserer Kammer – wobei wir uns dahin
gehend verständigt haben, diesen nicht durch die Hintertür, das heißt mit
Unterschriften, sondern nach einer entsprechenden neuerlichen Beschlussfassung
im Bundesrat dem Nationalrat zuzuleiten – ist überfällig. Die
gegenwärtige Methode, die uns wirklich an das Ende des Gesetzgebungsprozesses
stellt und jeglichen Dialog davor in den informellen Bereich
abschiebt – in die Klubs, in die Intervention oder wohin auch
immer –, kann nicht alles sein.
Und zuletzt: Wir
müssen daran festhalten, dass wir klar trennen – und ich bin sehr froh,
dass kein Zweifel daran hier aufgetaucht ist – zwischen Parlament und
Regierung, zwischen Legislative beziehungsweise
Kontrollinstanz und Exekutive.
Ich denke, es ist
wichtig, dass es sich beim Bundesrat um ein parlamentarisches Gremium handelt,
das nicht an ein Mandat gebunden ist, auch wenn wir
selbstverständlich unser politisches Handeln jeweils vor der Öffentlichkeit
unseres Bundeslandes zu rechtfertigen haben. Aber ich gebe schon zu, dass bei
aller Notwendigkeit des engen Dialogs mit unseren Landtagen und deren
politischen Exponenten ernsthaft zu überlegen ist, ob es nicht die Legitimität
dieser Körperschaft erhöht, wenn sich ihre Mitglieder, in Tateinheit mit der
Wahl der Landtage selbstverständlich – ein bisserl eine Wahlbeteiligung
bräuchten wir auch –, auf ein direktes Mandat ihrer Stimmbürgerinnen und
-bürger im betreffenden Bundesland stützen könnten.
All dies und all
das andere, das hier gesagt wurde, ist eine lange Liste, die zunächst einmal im
Sinne eines Brainstormings eingesammelt werden soll. In dieser Phase sollte
sich jeder verbieten, irgendeinen Vorschlag gleich wieder
abzuqualifizieren – das ist beim Brainstorming bekanntlich verboten. In
einer zweiten Runde ist dann mit Sicherheit jeder Vorschlag kritisch zu
hinterfragen. Es ist nicht zufällig, dass die Österreicherinnen und
Österreicher „Reform“ inzwischen als eine gefährliche Drohung verstehen und
nicht als eine Verheißung; denn wenn man einen Hauptverband reformiert und am
Ende die Leitungsorgane fünfmal so viel kosten als vorher, dann verstehe ich
das mit der gefährlichen Drohung. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Gasteiger:
Ambulanzgebühr!)
Wenn es denn zu
diesem Konvent kommt, zu dem sich offensichtlich auch alle politischen Kräfte bekennen, dann möchte ich sehr
deutlich und sehr selbstbewusst sagen: Wir haben den Begriff aus Europa entführt – wir sollten auch die
Zusammensetzung dieses Konvents aus Europa entführen. Der Konvent in Europa
besteht 1 : 1 aus Parlamentariern der Mitgliedstaaten – in diesem Fall
des Europäischen Parlaments – und aus Regierungsvertretern. Alle anderen
Einrichtungen, Gremien, Interessengruppen haben die Möglichkeit, zuzuarbeiten,
haben die Möglichkeit, die Arbeit zu beeinflussen, aber nicht
mitzuentscheiden.
Ich sage, wir sollten nicht denselben Begriff für etwas verwenden, das inhaltlich etwas anderes ist. Wir sind im Brainstorming, und man soll nicht etwas runtermachen, aber Regierungen und Parlamentarier – in dem Fall aus neun Bundesländern und von der Bundesebene – sind jene, die letztendlich die Entscheidung zu exekutieren und mitzutragen haben werden. Wer sonst
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