Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 29

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etwa hat gemeint: An den Kommandanten in den Bundesländern werden wir nicht rütteln, aber wozu Wien, wo ohnehin alle Zentralstellen sitzen, einen Militärkommandanten braucht, das muss man schon sehr hinterfragen. – Das ist das Problem der Hauptstadt mit dem Födera­lis­mus: Manchmal gibt es Tendenzen, diesen Bereich sozusagen bundesunmittelbar zu ver­walten, was uns auch nicht sehr gefällt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf zum Schluss noch zwei Überlegungen einfließen lassen.

Erstens: die bedingungslose Unterstützung des schon mehrfach ausgedrückten Gedankens, dass der Finanzausgleich etwas ist, das in diese Kammer des Parlaments gehört. Wenn Bun­des­länder und Zentralstaat über die Verteilung der Mittel eine Einigung finden, dann ist es nicht vorstellbar, dass die Länderkammer dazu nichts zu sagen haben darf und dies nicht nur durch formale Ratifizierung.

Zweitens: Der alte, auch eine sozialdemokratische Urheberschaft habende Vorschlag auf ein Recht auf Stellungnahme seitens unserer Kammer – wobei wir uns dahin gehend verständigt haben, diesen nicht durch die Hintertür, das heißt mit Unterschriften, sondern nach einer entspre­chenden neuerlichen Beschlussfassung im Bundesrat dem Nationalrat zuzuleiten – ist über­fällig. Die gegenwärtige Methode, die uns wirklich an das Ende des Gesetzgebungs­pro­zesses stellt und jeglichen Dialog davor in den informellen Bereich abschiebt – in die Klubs, in die Intervention oder wohin auch immer –, kann nicht alles sein.

Und zuletzt: Wir müssen daran festhalten, dass wir klar trennen – und ich bin sehr froh, dass kein Zweifel daran hier aufgetaucht ist – zwischen Parlament und Regierung, zwischen Legisla­tive beziehungsweise Kontrollinstanz und Exekutive.

Ich denke, es ist wichtig, dass es sich beim Bundesrat um ein parlamentarisches Gremium handelt, das nicht an ein Mandat gebunden ist, auch wenn wir selbstverständlich unser politisches Handeln jeweils vor der Öffentlichkeit unseres Bundeslandes zu rechtfertigen haben. Aber ich gebe schon zu, dass bei aller Notwendigkeit des engen Dialogs mit unseren Landta­gen und deren politischen Exponenten ernsthaft zu überlegen ist, ob es nicht die Legitimität dieser Körperschaft erhöht, wenn sich ihre Mitglieder, in Tateinheit mit der Wahl der Landtage selbstverständlich – ein bisserl eine Wahlbeteiligung bräuchten wir auch –, auf ein direktes Mandat ihrer Stimmbürgerinnen und -bürger im betreffenden Bundesland stützen könnten.

All dies und all das andere, das hier gesagt wurde, ist eine lange Liste, die zunächst einmal im Sinne eines Brainstormings eingesammelt werden soll. In dieser Phase sollte sich jeder verbieten, irgendeinen Vorschlag gleich wieder abzuqualifizieren – das ist beim Brainstorming bekanntlich verboten. In einer zweiten Runde ist dann mit Sicherheit jeder Vorschlag kritisch zu hinterfragen. Es ist nicht zufällig, dass die Österreicherinnen und Österreicher „Reform“ in­zwischen als eine gefährliche Drohung verstehen und nicht als eine Verheißung; denn wenn man einen Hauptverband reformiert und am Ende die Leitungsorgane fünfmal so viel kosten als vorher, dann verstehe ich das mit der gefährlichen Drohung. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Gasteiger: Ambulanzgebühr!)

Wenn es denn zu diesem Konvent kommt, zu dem sich offensichtlich auch alle politischen Kräfte bekennen, dann möchte ich sehr deutlich und sehr selbstbewusst sagen: Wir haben den Begriff aus Europa entführt – wir sollten auch die Zusammensetzung dieses Konvents aus Europa entführen. Der Konvent in Europa besteht 1 : 1 aus Parlamentariern der Mitglied­staaten – in diesem Fall des Europäischen Parlaments – und aus Regierungsvertretern. Alle ande­ren Einrichtungen, Gremien, Interessengruppen haben die Möglichkeit, zuzuarbeiten, ha­ben die Möglichkeit, die Arbeit zu beeinflussen, aber nicht mitzuentscheiden.

Ich sage, wir sollten nicht denselben Begriff für etwas verwenden, das inhaltlich etwas anderes ist. Wir sind im Brainstorming, und man soll nicht etwas runtermachen, aber Regierungen und Parlamentarier – in dem Fall aus neun Bundesländern und von der Bundesebene – sind jene, die letztendlich die Entscheidung zu exekutieren und mitzutragen haben werden. Wer sonst


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