Zeit Novellierungsbedarf besteht und sich so manche Dinge geändert haben, steht sicherlich außer Zweifel.
Dass es eine sehr schwierige und gerade für den Rechtsstaat sehr entscheidende Materie ist, sieht man ja daran, dass seit dem Jahre 1975 darüber diskutiert wird.
Ich darf mich bei all jenen bedanken, die an dieser Gesetzeswerdung teilhatten. Es ist in den Unterlagen zu lesen, wie weit hier von Experten und Beamten des Justizministeriums – danke, Herr Minister, für dieses großartige Werk! – in die Tiefe gegangen und wie sehr um eine gemeinsame Lösung gerungen wurde.
Wenn ich jetzt die beiden Standpunkte der Opposition – und ich sehe hier durchaus verschiedene Standpunkte – höre, dann höre ich eine für mich nicht nachvollziehbare Sorge vor dem Weisungsrecht als einziger und ... (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Wir haben immer Sorge!) – Ich weiß, Sie haben Sorge, aber ich glaube, gerade wir hier im Parlament hätten ja durchaus die Möglichkeit und die Aufgabe, wenn wir das Gefühl hätten, dass so ein Weisungsrecht sämtlichen gesetzlichen Grundlagen und Regeln, die es jetzt gibt, zuwiderlaufen würde, dagegen etwas zu unternehmen. (Bundesrat Schennach: Aber der Sorge sollten Sie sich annehmen, Herr Doktor! – Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Auch unserer Sorgen!) Wir werden uns dieser Sorgen annehmen, davon bin ich überzeugt, nur: Imaginäre Sorgen oder nicht ausdrückbare Sorgen kann man schwer in Gesetze gießen! (Bundesrat Schennach: Also wir haben uns beide sehr bemüht!)
Ich glaube, ich komme Ihnen da entgegen und
sage, wir könnten durchaus eine Möglichkeit
finden: Wir beschließen jetzt dieses Gesetz gemeinsam, und wenn es sich dann
als nicht praktikabel erweist – was ich nicht glaube –, dann können
wir ja novellieren. Das ist eine der Aufgaben des Hohen Hauses. (Bundesrätin Bachner:
Das tun wir aber nicht! – Bundesrat Schennach: Das ist dann
„unter Denkmalschutz“! – Bundesrätin Bachner: Das machen wir
nicht!)
Was ich
viel weniger nachvollziehen kann, ist, dass die Damen und Herren von der
sozialdemokratischen Fraktion die Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten
nicht in den Verfassungsrang setzen wollen. Hieraus ist wirklich nichts anderes
zu schließen, als dass man damit andere Zwecke verfolgt als die, die man ja
schon einmal gemeinsam beschlossen hat; der Herr Minister ist darauf
eingegangen. Es ist schade, wenn man aus solch vordergründigen,
parteipolitischen Motiven einer einstimmigen Lösung für ein gutes Gesetz, das
wichtig ist – und auch das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesetz ist
wichtig –, das scheinbare politische Kleingeld überordnet. Das tut mir
Leid, und das ist aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion auch keine
sehr verantwortungsvolle Vorgangsweise.
Es bleibt
mir nun noch eine Bitte auszudrücken oder eine Forderung aufzustellen: Es ist
hier über 55 Dienstposten, auch über 220 Dienstposten, gesprochen
worden. Ich nehme an, diese 55 Dienstposten sind sehr genau
wissenschaftlich errechnet worden, aber gerade hier ist sicherlich bis zum
Jahr 2008 – und auch danach – Zeit, für Aufstockungen zu
sorgen, wenn es sich als notwendig erweist. Ich denke, das Fehlen finanzieller
Mittel allein darf nicht den Zugang zum Recht für Opfer und Täter behindern.
Dies sicherzustellen ist auch eine der zentralen Aufgaben. Es ist daher eine
Bitte von mir, hier für die nötigen Mittel zu sorgen, und ich glaube, das
sollte in diesem Fall auch wirklich außer Streit stehen.
Ich bedanke mich für dieses sehr, sehr
gute Gesetz und für die großartige Arbeit, die hier geleistet wurde. –
Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.03
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