Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 87

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merken, dass es eine Herausforderung in den folgenden Jahren sein wird, dieses Gesetz mit Leben zu erfüllen.

Ich denke, dass man sich all die Maßnahmen, die in diesem Bereich getroffen werden, sehr genau und gründlich dahingehend anschauen muss, ob sie auch die erwünschten und erhofften Einsparungen enthalten und ob sie auch wirklich so greifen, wie man sich das vorstellt. Als Beispiel darf ich den Landesgesundheitsfonds des Landes Vorarlberg anführen, der bis dato noch nicht die erwarteten Erfolge und Effizienzsteigerungen gebracht hat, wie der zuständige Landesrat Bischof letzte Woche bestätigte.

Jetzt zum Tagesordnungspunkt 12, der unter anderem das Bundesgesetz über Tele­matik im Gesundheitswesen behandelt; es geht hier hauptsächlich um die Übertragung von Daten. Die größte Schwierigkeit dabei ist aus meiner Sicht, dass nicht ganz klar ist, welche Daten übertragen werden dürfen, wer Zugang zu diesen Daten hat. Das halte ich für eine sehr gefährliche Maßnahme, denn es sollen all jene Zugang zu diesen Daten haben, die sie aus gesundheitsrelevanten Gründen kennen müssen.

Wenn man das jetzt ein bisschen genauer betrachtet, dann kann es vielleicht auch beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung plötzlich notwendig sein, gesund­heitsrelevante Daten bekannt zu geben, und da stellt man sich natürlich schon die Frage, in welche Hände dann diese Daten kommen – noch dazu völlig unkontrolliert! Darin sehe ich eine große Gefahr.

In diesen sensiblen Daten sollen auch Lebensgewohnheiten abgespeichert werden. Da stellt sich die Frage: Wo ist der Anfang? Welche Daten sollen noch gespeichert wer­den? Was darf da alles eingetragen werden? Ich denke, dass gerade im Bereich der Gesundheit mit den Daten sehr sensibel umgegangen werden soll, und aus diesem Grund fordere ich hier noch klarere Regelungen ein beziehungsweise wären klarere Regelungen durchaus wünschenswert gewesen.

In der vorliegenden Form findet das Bundesgesetz über Telematik im Gesund­heitswesen keine Zustimmung unsererseits, weil es eben nicht den Anforderungen eines modernen Datenschutzes entspricht und auch nicht die notwendigen Einsichts­rechte für die Patienten gewährleistet.

Zum Bundesgesetz über die Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung privater Kran­kenanstalten, Tagesordnungspunkt 13, ist Folgendes anzumerken, meine Damen und Herren: Die zirka 30 Privatspitäler in Österreich bekommen seit dem Jahr 2002 aus den Mitteln der Krankenversicherungsträger rund 72 Millionen €. Das sind um 18 Pro­zent mehr als im Jahr 2000. Zum Vergleich dazu: Der Mehraufwand für die öffentlichen Spitäler betrug im gleichen Zeitraum 5,25 Prozent.

Ich denke, dass hier ein Ungleichgewicht vorhanden ist, und deshalb können wir auch diesem Gesetz nicht zustimmen.

Die vorliegenden Regelungen fordern zum Beispiel erstmals auch ein Qualitäts­krite­rium ein, aber bestimmte bestehende Sonderregelungen wie etwa die Ausnahme von ökonomischer Verschreibweise von Medikamenten wurden leider nicht angepasst.

Meine Damen und Herren! Wenn wir hier im Bundesrat schon über gesund­heits­politische Maßnahmen sprechen, dann sollten wir uns, so meine ich, doch auch einmal die gesamte Gesundheitspolitik der Regierung Schüssel genauer anschauen. Wenn man einen Blick auf die Gesundheitspolitik dieser Regierung wirft, dann kann man eines immer wieder klar erkennen: Es wird ein Weg beschritten und konsequent fort­gesetzt, der immer und immer wieder das gleiche Ziel verfolgt, nämlich: unsoziale Belastungen für kranke und bedürftige Menschen!

 


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