Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 15

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weiterhin den notwendigen Versicherungsschutz gibt. Das ist ein Modell, das man vielleicht in Hinkunft auch breiter zugänglich machen kann.

Was die Verkürzung der Frist für die Todeserklärung anbelangt, so bin ich – das sage ich ganz offen – ein wenig skeptisch, obwohl mir Fälle bekannt sind – Sie wissen, ich bin ein „alter“ Bergsteiger und Skitourengeher –, aber ich muss Ihnen sagen, das ist nicht ohne!

Gestern war ein Vertreter einer Firma aus Pottendorf bei mir – einer Firma, die übri­gens Schneekanonen erzeugt –, die die Erkennung von Menschen unterhalb von Lawi­nenkegeln oder Gletschern mit einer ganz neuen Technologie bewerkstelligen kann – das ist hochinteressant –, und der hat mir erzählt, dass es 80 Vermisste gibt, die ver­mutlich unter Schneemassen, unter Eis begraben derzeit in den österreichischen Bergen liegen. Das ist schon ein Problem! Zum Teil warten die Angehörigen zehn Jahre lang, bis sie die Lebensversicherungssumme kassieren können oder allenfalls auch entsprechende pensionsrechtliche Ansprüche geltend machen können. Das ist also ein Thema!

Erlauben Sie mir aber die Freiheit zu sagen: Ich habe jetzt keine schnelle Antwort parat, aber ich bin gerne bereit, Ihre Anregung aufzunehmen und die zuständigen Ministerien darauf aufmerksam zu machen. Vielleicht können wir diese Fragen wirklich einmal im Rahmen einer Enquete oder eines kleinen Round Table erörtern.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 1401/M-BR/2005. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Johanna Auer, um die Verle­sung der Anfrage.

 


Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Bundeskanzler!

1401/M-BR/2005

„Welche Auswirkungen wird die Verkürzung der Wehrdienstpflicht auf sechs Monate auf den Assistenzeinsatz des österreichischen Bundesheeres – insbesondere betref­fend den burgenländischen Teil der österreichischen Staatsgrenze – haben?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Diese Frage ist natürlich primär an den Verteidigungsminister zu richten, aber ich nehme sie gerne an, weil sozusagen fast eine Allzuständigkeit des Bundeskanzlers vermutet wird. (Heiterkeit.)

Bei der Wehrdienstzeitverkürzung auf sechs Monate geht man natürlich von der Grundüberlegung aus, dass die Sicherheit unseres Landes auf allen Ebenen in keiner Weise gemindert werden darf, sondern voll gegeben sein muss.

Der Assistenzeinsatz ist ja, wie Sie wissen, befristet, er wird ja jedes Jahr verlängert. Wir hätten ihn eigentlich schon gerne früher beendet, aber wir sind der Auffassung – die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit –, dass die Zeit noch nicht reif dafür ist, den Assistenzeinsatz in Niederösterreich und im Burgenland zu beenden. Daher wird er bis auf weiteres fortgesetzt werden – obwohl sich die Zahl der Aufgriffe, muss ich schon sagen, deutlich reduziert hat. Wir haben 50 Prozent weniger Aufgriffe im Vergleich zu den Höhepunkten zu verzeichnen, aber es gibt derzeit, soviel ich weiß, noch immer etwas mehr als 5 000 Aufgriffe pro Jahr. Daher wird natürlich der Assistenzeinsatz voll weitergeführt, allerdings mit moderneren Geräten – das ist auch ein wichtiger Punkt! – und auch in Kooperation mit dem Innenministerium, das ja jetzt vom Finanzministerium 1 200 Mitarbeiter zusätzlich bekommen hat, nämlich frühere Zöllner, die jetzt in der neuen Polizei für die Sicherheit im Inneren mitarbeiten sollen.

 


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