nicht
herstellbar
sind. All das, was Sie uns, Herr Staatssekretär, hier berichtet haben, findet
zweifelsfrei statt: Diese Teststrecke wird mit Sicherheit die bestüberwachte
der Republik sein. Und wenn in der Testphase dort nichts passiert ist –
was ich annehme; so weit traue ich Ihren Vorbereitungen, die viele, viele
Millionen Euro gekostet haben, die uns anderswo bei der Verkehrsüberwachung
fehlen (Beifall bei der SPÖ und den Grünen – Ruf bei der SPÖ:
7 Millionen €!) –, dann wird sich der Herr Vizekanzler hinstellen
und sagen: Test gut ausgegangen – und jetzt machen wir das halt überall!
Ich hoffe – und ich wende mich dabei ausdrücklich an die bei weitem größere Regierungsfraktion –, dass sie dann so standhaft bleibt wie beim ersten Vorstoß des Herrn Vizekanzlers! – Ludwig (in Richtung des Bundesrates Bieringer), ich verlasse mich ganz auf dich! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)
Das alles ist jedoch – ich sage es noch einmal – kein Test, sondern ein Schauspiel. Wenn wir im gesamten österreichischen hochrangigen Straßennetz eine Struktur schaffen könnten, wie Sie sie geschildert haben, wenn das innerhalb eines angemessenen Zeitraumes möglich und leistbar ist, dann kann man natürlich über sehr flexible Tempolimits diskutieren, allerdings – und da teile ich Ihre Einschätzung nicht – mit klaren Grenzen nach oben. Es ist doch so, dass Verkehrsexperten sagen, Tempo 140 geht auch, aber bei Tempo 160 ist mit Sicherheit auch bei höher entwickelten Fahrzeugen von heute mit einem exponentiellen Wachstum des Risikos und der Schadenswahrscheinlichkeit zu rechnen, sodass dies niemand vertreten kann.
Wenn Sie sich die europäische Landkarte mit den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten anschauen, sehen Sie, dass wir in Österreich mit den 130 km/h gut im Schnitt liegen. Niemand anderer in Europa denkt daran – und die fahren dieselben Autos wie wir –, diese Grenze anzuheben.
Natürlich geht es immer um die Eigenverantwortung der Autofahrer. Man kann selbstverständlich jede Geschwindigkeitsbegrenzung ignorieren, man wird vielleicht gestraft – im Autobahnnetz passiert das im Übrigen viel zu selten; selbst wenn es Fortschritte gibt –, aber: Vor zwei Tagen haben alle, nehme ich an, jene unfassbaren Bilder aus dem Semmering-Tunnel gesehen, wo in „Eigenverantwortung“ eine Lenkerin auf einer zweispurigen Richtungsfahrbahn umdreht und in der entgegengesetzten Richtung weiterfährt – in „Eigenverantwortung“!
Meine Damen und Herren, wir sollten das Wort „Eigenverantwortung“ nicht karikieren! (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Was stört Sie? Mich stört an diesem Vorhaben sehr viel, aber was stört Sie daran, dass ich das hier erwähne? (Neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP.) Entschuldigen Sie: Ich rede jetzt nicht über Tempo 160 – und ich behaupte ja auch nicht, dass ich die alleinige Wahrheit gepachtet habe, aber es macht die Auseinandersetzung viel leichter, wenn man dem, der spricht, zuhört! Dann passen die Zwischenrufe vielleicht.
Der Hinweis auf die Eigenverantwortung gilt für die große Mehrheit der Verkehrsteilnehmer, die sich angepasst verhält. Es fahren ja auch nicht alle 50 km/h schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit, dennoch: Es gibt Ausnahmen – leider zu viele –, die nicht nur sich selbst, sondern insbesondere auch die anderen gefährden, und diesen darf man doch nicht auch noch eine Tür aufmachen, eben durch eine Anhebung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. (Bundesrat Mitterer: Zum Beispiel Vouk in Kärnten im Ortsgebiet! Das befürworten Sie ja auch!) – Herr Kollege, Sie wissen ganz genau, dass es dabei um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um etwa 5 km/h ging! (Bundesrat Gruber: Polemisch und zynisch bis zum Gehtnichtmehr!) Es ist lächerlich – absolut lächerlich! –, dieses Beispiel in einer verkehrspolitischen Debatte anzuführen! Ich bitte Sie, das nicht noch einmal zu tun! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)
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