Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 33

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Wenn man jetzt über die Fälschungssicherheit von Reisepässen spricht, dann bin ich der Meinung, dass unsere Reisepässe bis jetzt auch schon fälschungssicher waren – beweise mir wer das Gegenteil –, und ich bezweifle sehr stark, dass auf Grund dieses Bildes die Pässe jetzt fälschungssicherer sind.

Ganz sicher wird durch diese Änderung aber Folgendes passieren: Wir werden bei Ausstellung eines Reisepasses in Zukunft nicht mehr eine Viertelstunde auf der BH sit­zen, sondern es wird wahrscheinlich fünf oder mehr Tage dauern, bis wir zu einem Pass kommen.

Einen positiven Punkt habe ich bei dieser Gesetzesänderung natürlich auch gefunden, nämlich dass die Gebühren für die BürgerInnen nicht erhöht werden. (Bundesrat Gru­ber: Wer suchet, der findet!) Es werden aber sicherlich Mehrkosten entstehen. Da möchte ich schon auch auf die Stellungnahme des Gemeindebundes verweisen, der sich dann fragt: Wo fallen diese Mehrkosten an? Wer wird diese Mehrkosten tragen?

Es ist ja auch so, dass Gemeinden zum Teil auch die Aufgaben der Pass ausstellen­den Behörde übernehmen und da auch die berechtigte Angst besteht, dass bei den Gemeinden zusätzliche Kosten entstehen könnten, die nicht abgegolten werden.

Ein weiterer positiver Punkt – ich habe lang gesucht, aber immerhin etwas gefunden – ist, dass es künftig auch Kinderpässe geben wird – Kinderpässe gibt es jetzt schon, aber sie sind relativ teuer, weil sie eben nicht so lange gültig sind – und dafür eine ge­ringere Gebühr anfallen wird.

Es gibt aber auch ein paar Punkte, die meiner Meinung nach sehr zu kritisieren sind. Ich verweise nur auf die Stellungnahme des Datenschutzrates. Der Datenschutzrat gibt Folgendes zu bedenken:

„Als Konsequenz der neuen Technik (Chip), die nur in Verbindung mit einem Pass­lesegerät verwendet werden kann, sind begleitende Änderungen im Grenzkontrollge­setz (...) erforderlich. Diese Regelungen müssen sicherstellen, dass es nur an der Grenze zur maschinellen Auslesung von Pässen kommt, die Transparenz des Kontroll­vorgangs für den Betroffenen gewährleistet ist und keine Datenspeicherungen zulässig sind, die eine Erstellung von Bewegungsprofilen der Staatsbürger zulassen.“

Diese Kritik oder diese Vorschläge des Datenschutzrates sind offenbar unbeachtet ge­blieben, obwohl er einiges zu bedenken gegeben hat. Jedenfalls liegt momentan keine Änderung des Grenzkontrollgesetzes vor. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Zu beachten, ja, unter diesen Voraussetzungen! Er hat unter der Voraussetzung zuge­stimmt, dass das beachtet wird, was allerdings nicht der Fall war.

Weiters gibt der Datenschutzrat Folgendes zu bedenken: „Eine Regelung der Speiche­rung von Fingerabdrücken im Reisepass ist aufgrund der genannten gemeinschafts­rechtlichen Vorgaben in den nächsten Jahren“ – voraussichtlich 2008 – „zu erwarten. In diesem Zusammenhang wird u.a. dafür Sorge zu tragen sein, dass es zu keiner zentralen Speicherung der Fingerabdrücke außerhalb des Chips kommt und dass ein Zugriff darauf (anders als beim Lichtbild) nur als ultima ratio in Betracht kommt.“

Ich sehe bis jetzt keine Beachtung dieser Vorschläge.

Ein weiterer Punkt, der laut Datenschutzrat zu beachten ist, ist Folgender: „Es ist si­cherzustellen, dass die gespeicherten biometrischen Daten nur für hoheitliche Zwecke verwendet werden und auch ein zukünftiger Datenabgleich ausgeschlossen ist.“

Auch dieser Punkt ist nicht wirklich berücksichtigt worden. Und gerade die Begründung des Gesetzes, dass dieses Gesetz jetzt dringend notwendig ist wegen des internatio­nalen Terrors und Sonstigem, lässt mich, ehrlich gesagt, nicht darauf schließen, dass es künftig nur für hoheitliche Zwecke verwendet werden soll.

 


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