Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 96

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Im Begutachtungsverfahren wurden diese beiden Vorhaben von mehreren Ländern nachdrücklich abgelehnt, besonders ausführlich von Niederösterreich, Wien, dem Bur­genland und Vorarlberg. Bereits in ihrer Tagung vom 3. Mai 2005 hatte die Landesfi­nanzreferentenkonferenz dazu unter anderem Folgendes festgestellt – ich zitiere –:

„Dies würde u. a. einen gravierenden Eingriff in die Kompetenzen der Länder bedeu­ten. Daher spricht sich die Landesfinanzreferentenkonferenz – wie schon die Länder­vertreter im Rahmen des Österreich-Konvents – gegen diese geplante Reform aus.“ – Zitatende.

Im Begutachtungsverfahren hat dann das Land Niederösterreich diese Ablehnung wie folgt bekräftigt – ich zitiere –:

„Die inhaltliche Ausgestaltung der Vorgaben und dabei insbesondere die beabsichtigte Regelungsdichte geben allerdings Anlass zur Frage, warum diese Regelungen in die­ser Form im Bundes-Verfassungsgesetz selbst erfolgen sollen, wo sie in ihrer Detail­liertheit fehl am Platz sind.

Weiters greifen die beabsichtigten Änderungen ... massiv in die Budgethoheit der Län­der bzw. in deren Autonomie ein und werden daher aus diesem Grund abgelehnt. Für eine einseitige Vorgabe des Bundes, welche Ziele die Länder bei ihrer Haushaltsfüh­rung zu verfolgen haben, ist kein Grund ersichtlich.“ – Zitatende. So weit beispielhaft für andere das Land Niederösterreich.

Die Bundesregierung scheint all das nicht sehr beeindruckt zu haben, jedenfalls unter­scheidet sich die Regierungsvorlage in diesen Punkten nicht vom Begutachtungsent­wurf des Finanzministers. – In einer Länderkammer kann man das nicht für gut halten.

Wir haben zwar noch kein formelles Stellungnahmerecht zu Regierungsvorlagen – von der allenfalls möglichen Notlösung einer so genannten schlichten Entschließung einmal abgesehen –, jedoch: Die vorliegende Verfassungsnovelle wäre ein geradezu exemp­larischer Anwendungsfall für eine solche Stellungnahme; diese kann aber trotzdem heute faktisch vorweggenommen werden, denn wenn ein Gesetzesbeschluss der Zu­stimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln – das sind 42 Bundesräte – bedarf, so heißt das im Umkehrschluss, dass 21 Bundesräten die Sperrminorität zukommt.

Die nachdrücklich ablehnenden Bundesländer Niederösterreich und Wien zählen zu­sammen bereits 23 Bundesräte und können somit also ganz allein einen Eingriff in die Gesetzgebungshoheit ihrer Landtage verhindern. Vorarlberg und dem Burgenland bei­spielsweise wäre das allein nicht möglich.

Wenn also die klaren Stellungnahmen der Länder, allen voran Niederösterreichs und Wiens, im Bundesrat Widerhall finden und es wahr ist, dass der föderalistische Dorn­röschenschlaf durch die neuen Mehrheitsverhältnisse ein Ende habe, so kann das doch nur folgende Stellungnahme bedeuten:

Angesichts der Möglichkeit eines absoluten Vetos des Bundesrates bei einer solchen Verfassungsänderung und der somit fehlenden Möglichkeit eines Beharrungsbeschlus­ses wird dem Nationalrat nahe gelegt, auf die von den Ländern abgelehnten Teile der vom Finanzminister betriebenen Verfassungsänderung zu verzichten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.10


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


17.10.13

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche – auch wenn nur


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