Im Begutachtungsverfahren wurden diese beiden Vorhaben von mehreren Ländern nachdrücklich abgelehnt, besonders ausführlich von Niederösterreich, Wien, dem Burgenland und Vorarlberg. Bereits in ihrer Tagung vom 3. Mai 2005 hatte die Landesfinanzreferentenkonferenz dazu unter anderem Folgendes festgestellt – ich zitiere –:
„Dies würde u. a. einen gravierenden Eingriff in die Kompetenzen der Länder bedeuten. Daher spricht sich die Landesfinanzreferentenkonferenz – wie schon die Ländervertreter im Rahmen des Österreich-Konvents – gegen diese geplante Reform aus.“ – Zitatende.
Im Begutachtungsverfahren hat dann das Land Niederösterreich diese Ablehnung wie folgt bekräftigt – ich zitiere –:
„Die inhaltliche Ausgestaltung der Vorgaben und dabei insbesondere die beabsichtigte Regelungsdichte geben allerdings Anlass zur Frage, warum diese Regelungen in dieser Form im Bundes-Verfassungsgesetz selbst erfolgen sollen, wo sie in ihrer Detailliertheit fehl am Platz sind.
Weiters greifen die beabsichtigten Änderungen ... massiv in die Budgethoheit der Länder bzw. in deren Autonomie ein und werden daher aus diesem Grund abgelehnt. Für eine einseitige Vorgabe des Bundes, welche Ziele die Länder bei ihrer Haushaltsführung zu verfolgen haben, ist kein Grund ersichtlich.“ – Zitatende. So weit beispielhaft für andere das Land Niederösterreich.
Die Bundesregierung scheint all das nicht sehr beeindruckt zu haben, jedenfalls unterscheidet sich die Regierungsvorlage in diesen Punkten nicht vom Begutachtungsentwurf des Finanzministers. – In einer Länderkammer kann man das nicht für gut halten.
Wir haben zwar noch kein formelles Stellungnahmerecht zu Regierungsvorlagen – von der allenfalls möglichen Notlösung einer so genannten schlichten Entschließung einmal abgesehen –, jedoch: Die vorliegende Verfassungsnovelle wäre ein geradezu exemplarischer Anwendungsfall für eine solche Stellungnahme; diese kann aber trotzdem heute faktisch vorweggenommen werden, denn wenn ein Gesetzesbeschluss der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln – das sind 42 Bundesräte – bedarf, so heißt das im Umkehrschluss, dass 21 Bundesräten die Sperrminorität zukommt.
Die nachdrücklich ablehnenden Bundesländer Niederösterreich und Wien zählen zusammen bereits 23 Bundesräte und können somit also ganz allein einen Eingriff in die Gesetzgebungshoheit ihrer Landtage verhindern. Vorarlberg und dem Burgenland beispielsweise wäre das allein nicht möglich.
Wenn also die klaren Stellungnahmen der Länder, allen voran Niederösterreichs und Wiens, im Bundesrat Widerhall finden und es wahr ist, dass der föderalistische Dornröschenschlaf durch die neuen Mehrheitsverhältnisse ein Ende habe, so kann das doch nur folgende Stellungnahme bedeuten:
Angesichts der Möglichkeit eines absoluten Vetos des Bundesrates bei einer solchen Verfassungsänderung und der somit fehlenden Möglichkeit eines Beharrungsbeschlusses wird dem Nationalrat nahe gelegt, auf die von den Ländern abgelehnten Teile der vom Finanzminister betriebenen Verfassungsänderung zu verzichten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.10
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
17.10
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche – auch wenn nur
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