Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen“ geht, dann merken wir, dass diese Diskussionen meist von großen Emotionen begleitet sind, dass es da noch große Unsicherheiten gibt, weil man eben nicht alle Risken ausschließen kann und sich dementsprechend die Verunsicherung breitmacht.
Lediglich in der Medizin ist die Gentechnik anerkannt und wird auch angewendet. Aus diesem Gesichtspunkt heraus und genau aus diesen Gründen muss bei dieser Thematik mit größter Sensibilität vorgegangen werden, weil es eben vor allem darum geht, jenen, die gentechnikfrei wirtschaften wollen, die Gentechnikfreiheit wollen, diese auch garantieren zu können.
Österreich hat diese Frage, wie ich meine, bisher sehr gut gelöst – allen voran unser Bundesminister Pröll, der ja gerade in der Frage der Koexistenz bisher erfolgreich unterwegs war und diese Koexistenz auch erfolgreich verteidigt hat.
Nun liegt uns heute ein Entschließungsantrag vor, der die rechtliche Sicherstellung der Gentechnikfreiheit österreichischer Nationalparks als Kernpunkt in sich trägt. Und genau zu dieser Frage sind uns in jüngster Vergangenheit zwei Antworten begegnet: zum einen heute in der Fragestunde, wo Bundesminister Pröll dezidiert darauf angesprochen wurde und er erklärt hat, dass es eben nicht nur um eine Frage der Gentechnikfreiheit österreichischer Nationalparks geht, sondern auch um eine ganzheitliche Frage, wo unsere Anstrengung und unser Bemühen in Richtung einer Gesamtlösung gehen müssen, und zum anderen in der Debatte im Ausschuss, wo wir nach eingehender Diskussion erfahren haben, dass es Ländersache ist, was die Hoheit dieser Nationalparks betrifft, und dass daher die Kompetenz und die Verwaltung in dieser Frage bei den Ländern liegen.
Es sind natürlich auch noch weitere Fragen in diesem Entschließungsantrag enthalten, und auch diesbezüglich konnten wir in der Debatte feststellen, dass diese Fragen zwischen Bund und Land sehr gut gelöst sind, dass es da ständig gemeinsame Vorgehensweisen gibt, die abgesprochen sind, um da eine optimale Lösung für Österreich zu finden.
Das heißt für uns erstens, dass dieser Entschließungsantrag, wenn er an die Kompetenzstelle des Bundes gerichtet ist, hier fehl am Platz ist, und zweitens, dass wir von der Österreichischen Volkspartei bemüht sind, eine ganzheitliche, nicht nur auf die Naturparks ausgerichtete Lösung zu finden.
Ich denke, dass wir diese Aufgabe bisher sehr gut bewältigt haben und dass, wie gesagt, auch die formale Zusammenarbeit und weit darüber hinaus auch die gemeinsame Stoßrichtung von Ländern und Bund in dieser Frage ebenfalls stimmt und dass die Aufgaben laufend bewältigt werden. Daher sehen wir von Seiten der Österreichischen Volkspartei keinen Grund, diesem Antrag zuzustimmen.
Es kann nicht so sein, dass das, was ohnehin ständig
bearbeitet wird und im Laufen ist, wieder und wieder bestätigt wird. Ich meine,
wir sind auf dem richtigen Weg, eine ganzheitliche Frage im Gesamten gesehen zu
lösen. Da sind wir uns alle einig, und daher können wir diesem dezidierten
Entschließungsantrag nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie des
Bundesrates Ing. Kampl.)
19.21
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Boden. – Bitte.
19.21
Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Kollege Höfinger! Genau das ist der Punkt, warum wir diesen Entschließungsantrag eingebracht haben. Es ist uns wohl allen be-
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