Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 126

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15.40.00

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit dieser Änderung des BBG-Gesetzes eröffnen wir nicht für die Ge­meinden und die Länder die Möglichkeit, dass sie sich dieser GesmbH bedienen, denn sie haben dieses Recht bereits – auf freiwilliger Basis können sie das schon längst tun –, sondern es wird jetzt ermöglicht, dass sich auch die ausgegliederten Bereiche – das sind zum Beispiel Krankenanstalten oder Pflegeheime – ihrer bedienen können, allerdings auf freiwilliger Basis.

Das war keine Initiative unsererseits, sondern geschlossen sind – bitte jetzt zuzuhö­ren! – der Gemeindebund und der Städtebund an den Finanzminister herangetreten und haben um diese Möglichkeit ersucht, weil sie gesagt haben, wenn wir ohnehin schon das Recht haben und wir es auch dort machen, wo es keinen regionalen Anbie­ter gibt – das ist ja der Sinn und Zweck, wir wollen ja wirklich nicht den kleinen regio­nalen Anbieter ruinieren –, dann gebt uns auch die Möglichkeit für unsere ausgeglie­derten Bereiche, denn sonst müssen wir Ausgliederungen wieder zurücknehmen. Das besagt eigentlich diese Gesetzesnovelle.

Weiters, Herr Bundesrat Schimböck, zu diesen 75 Prozent. Ich schlüssle Ihnen gerne auf, wie das wirklich aussieht. Herr Mag. Nemec hat das vielleicht verkürzt gesagt. Es wird in der BBG, also in der Bundesbeschaffungsstelle, unterschieden zwischen Kleinstunternehmungen mit bis zu zehn Mitarbeitern, Kleinunternehmungen mit bis zu 50 Mitarbeitern, und der Rest geht bis 250 Mitarbeiter. Alle zusammen ergeben diese 75 Prozent.

Wenn ich das aufschlüssle, dann machen die Aufträge an Kleinstunternehmungen mit bis zu zehn Mitarbeitern 15 Prozent des Beschaffungsvolumens aus, die Aufträge an Kleinunternehmungen immerhin 35 Prozent – ergibt zusammen 50 Prozent –, und der Rest mit den Unternehmungen mit bis zu 250 Mitarbeitern ergibt dann 75 Prozent.

Die machen sich schon sehr viele Gedanken, weil wir ihnen ständig im Nacken sind – auch durch diese politischen Diskussionen –, sodass sie sich wirklich bemühen müs­sen, dass die KMUs in ihrer gesamten Breite auch die Möglichkeit haben, Aufträge zu erhalten.

Zum Thema Betrugsbekämpfung: Die KIAB ist betreffend illegale Arbeitnehmerbe­schäftigung eine Erfolgsstory. Die wollen wir nicht zerstören – da wären wir ja verrückt, wenn die uns Geld einbringen –, sondern wir wollen sie verbessern. Warum geben wir sie aber von den Zollbehörden zu den Abgabenbehörden?

Auf Grund der bisherigen Einstufung als Zollbehörde konnten sie nicht vor Ort festge­stellte allgemeine Abgabendelikte behandeln. Sie konnten nur eine Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt machen. Dort hatte man oft keine Zeit oder man hatte andere Dinge zu tun. Da sind schon festgestellte abgabenrechtliche Verletzungen einfach nicht weiterverfolgt worden. Und das kann doch auch nicht in Ihrem Sinne sein.

Die Gruppe bleibt geschlossen bestehen, wir setzen sie schon gesammelt weiterhin ein. Der Umstand, dass sie jetzt bei den Abgabenbehörden ist, ermöglicht es uns, dass wir auch von der Abgabenbehörde einen Spezialisten mitschicken.

Worum geht es denn meistens? – Meistens geht es, wenn man einen illegalen Arbeit­nehmer beschäftigt, um nicht einbehaltene Lohnsteuer. Das sind die wichtigen Fragen. Man gibt also den Lohnsteuerreferenten den Teams dazu, dieser arbeitet das sofort mit auf und kann noch vor Ort einen Bescheid ausstellen. Wir erreichen dadurch eine we­sentlich höhere Einbringlichkeit.

Ich bitte darum, sich wirklich einmal zu orientieren und nicht alles von unserer Seite abzulehnen. Wir sind immer wieder offen für alle Fragen und betrachten das als Ver-


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