13.15
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über den Hintergrund dieser Debatte haben wir schon gehört, dass es bei der ursprünglichen Ratifikation dieser Konvention zwei Einsprüche von Österreich gab, nämlich einerseits den Einspruch in Bezug auf militärische Dienstleistungen und andererseits den Einspruch in Bezug auf das Verbot der Nachtarbeit von Frauen, den wir jetzt besprechen.
Bereits im Jahr 2000 hat Österreich den Vorbehalt
betreffend militärische Dienstleistungen zurückgezogen, denn
damals wurde das Bundesgesetz über
die Ausbildung von Frauen im Bundesheer eingeführt. 2002 wurde dann ein
Gesetz aus dem Jahr 1969 aufgehoben, das die Nachtarbeit von Frauen
generell verbot, und die Nachtarbeit wurde im Arbeitszeitgesetz
geschlechtsneutral formuliert. Damit ist es nun rechtlich möglich, auch
diesen entsprechenden Vorbehalt seitens Österreichs zurückzuziehen.
Es handelt sich
allerdings – das hat meine Vorrednerin ausgeführt –
nur um eine teilweise Zurückziehung, denn es gibt in der Verordnung
über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nach wie vor die
Regelungen über den untertägigen Bergbau und bezüglich einer
gewissen Bleiexposition. Was diese Bereiche betrifft, bleibt auch der Vorbehalt
Österreichs erhalten.
Dieser
Angleichung ans EU-Recht – was es unserer Meinung nach
darstellt – werden wir die Zustimmung erteilen. Ich muss allerdings
anmerken, dass wir auch der Meinung sind, dass in Bezug auf Nachtarbeit mehr
Schutzmaßnahmen und mehr Rechte für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer nötig sind. Die Kritik der SPÖ an den fehlenden oder
schlechten Rahmenbedingungen, was die Nachtarbeit betrifft, ist absolut zutreffend.
Der heute
vorliegende Antrag befasst sich aber nicht mit einer inhaltlichen Umgestaltung
dieser Rahmenbedingungen, sondern stellt eine Rechtsbereinigung dar. Unsere
Zustimmung bezieht sich nicht darauf, dass wir mit der Situation um die
Nachtarbeit zufrieden wären, sondern eben auf diese Rechtsbereinigung. (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ.)
13.17
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Sonja Zwazl, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006
betreffend eine Änderung des Übereinkommens über den physischen
Schutz von Kernmaterial (1442 d.B. und 1603 d.B. sowie
7619/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.
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