Es wird Ihnen niemand glauben, dass das in einer Zeit war, wo der Herr Gusenbauer gerade Weine und Kommissionsfunktionäre miteinander verwechselt hat, und dass die kurze Zeit Eurer Mitwirkung zu den guten Wirtschaftsdaten geführt hat.
Es ist das gute Fundament, das in den letzten Jahren gelegt wurde, dafür ausschlaggebend, dass wir heute gute Wirtschaftsdaten haben, dass wir heute gute Beschäftigtendaten haben und daher auch eine vernünftige Weiterverbesserung im Pensionssystem machen können. (Beifall bei der ÖVP.)
15.15
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Buchinger.
15.15
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Regierungskollegin Kdolsky! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich freue mich ja, dass die Emotionen – leider Negativemotionen – zu Tage getreten sind, als die Vergangenheit beurteilt worden ist, denn es kann nicht wirklich überraschen, dass es zu diesem Thema unterschiedliche Auffassungen gibt.
Ich freue mich aber mindestens genauso, dass die positiven Emotionen bei der Beurteilung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes, das Sie heute zur Beschlussfassung vorliegen haben, nicht nur überwogen haben, sondern einstimmig waren.
Kollege Schöls, ich denke, so viel Zeit sollte sein, um zu wissen, dass der Herr Gusenbauer Bundeskanzler ist und dass die neue Regierung unter der Führung von Bundeskanzler Gusenbauer diese Gesetzesvorlage in das Parlament gebracht hat, die tatsächlich für viele Menschen Verbesserungen bringt und in dieser Richtung auch eine Kurskorrektur darstellt, weil in den letzten sieben Jahren, wenngleich es auch punktuelle Verbesserungen gegeben hat – das sollte nicht in Abrede gestellt werden –, der Grundtenor in der Sozialpolitik, insbesondere in der Pensionspolitik, doch auf Einsparungen und Kürzungen gelegen war. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein Teil – ich betone: ein Teil! – dieser Einsparungen und Kürzungen wird jetzt von den beiden Regierungsparteien zurückgenommen, in der Einsicht, dass hier in der einen oder anderen Form überzogen wurde, dem sozialen Ausgleich, der sozialen Symmetrie nicht jenes Augenmerk geschenkt wurde, das wir jetzt diesem Punkt zumessen.
Das ist ein Signal, das vom Parlament heute mit der Beschlussfassung ausgehen kann: dass die neue Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften in einer differenzierten Art und Weise ein Sozialsystem als Beitrag zur Produktivkraftentwicklung betrachten, weil tatsächlich ein ausgewogener sozialer Ausgleich ein guter Beitrag ist, um Sicherheit und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es auch ermöglichen, wirtschaftlich mit Engagement und mit Einsatz die Produktivität zu entwickeln.
Ich möchte das Hohes Haus darauf hinweisen, dass nicht nur im Bereich des Pensionsrechtes und im Bereich der Bekämpfung des Sozialbetruges, sondern auch bei dem wichtigen Thema der Pflege und Betreuung, das uns beim übernächsten Tagesordnungspunkt beschäftigen wird, mit diesem Sozialrechtspaket eine sehr wichtige Neuerung beziehungsweise ein bedeutender Ausbau geschaffen worden ist.
Ich sage das deswegen, weil wir beim nächsten und beim übernächsten Tagesordnungspunkt ein Gesetzesbündel diskutieren, wo die professionelle Betreuung, die 24 Stunden-Betreuung, im Vordergrund steht, wo mir aber auch ganz wichtig ist, dass es ein Beitrag zur Sicherstellung und zum weiteren Ausbau der Pflegesicherung in Österreich ist, dass auch für die pflegenden Angehörigen, die die Hauptlast der Pflege und Betreuung in unserem Land tragen, die Situation verbessert wird.
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