BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 147

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des Abfallwirtschaftsgesetzes unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.29


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen mittlerweile alle, dass zurzeit starke Unwetter herrschen, und ich denke, es ist an dieser Stelle durchaus angebracht, an jene Menschen zu denken, die durch diese starken Unwetter Schaden nehmen, vor allen Dingen an diejenigen, die Ernteausfälle zu erwarten haben. Ich meine, dieses Mitgefühl sind wir allen schuldig. Wir können nur hoffen, dass es nicht allzu schlimm wird. Wir erwarten die aktuellen Nachrichten, die Bundesratskanzlei wird sich über die APA informieren.

*****

Es liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich frage: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht der Fall.

Daher gelangen wir zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf dieser nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustim­mung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr stimmen wir darüber ab, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch hier ist Stimmenmehrheit gegeben. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Noch einmal stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehr­heit fest.

17.32.3515. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (90 d.B. und 120 d.B. sowie 7704/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zum 15. Punkt der Tagesordnung.

 


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