BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 74

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Ich möchte vielleicht einen Satz zu den Ausführungen des Kollegen Breiner sagen, einiges wurde schon angeschnitten, eine Wiederholung ist sinnlos. Kollege Breiner, wenn Sie sagen, dass es in einigen Betrieben bedauerlicherweise keine betriebsrät­liche Vertretung gibt, dann ist das eben so. Kollege Mayer hat schon angeschnitten, wir arbeiten gemeinsam daran. Aber wenn Sie das bedauern und es auch ehrlich gemeint hätten, dann wäre es schön gewesen, in diesem Haus zu hören, dass auch Sie, wo im­mer Sie können, daran arbeiten, dass in Österreichs Betrieben mehr Betriebsräte ge­wählt werden.

Zur vorliegenden Arbeitszeitgesetz-Novelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir, weil es im Zusammenhang steht, zwei Punkte kurz zu strapazieren. Das eine wurde schon angeschnitten: arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsbescheinigung. Da muss ich jetzt vielleicht ein bisschen die Achse, auch wenn es ein Zwiegespräch gibt, zu unserem Minister suchen. Sehr geehrter Herr Minister, wir haben im Ausschuss zu dieser arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeitsbescheinigung eine kurze Debatte ge­habt. Wir alle wissen, dass die Position der Arbeitsmediziner in den Betrieben eine nicht immer einfache ist. Ich versuche, sie vorsichtig so zu beschreiben. Einschlägige Arbeitsmediziner informieren uns, dass die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsprü­fung keine einfache ist.

Ich habe den Vertreter des Ministeriums um weitere Informationen darüber ersucht, wie der Letztstand dieses neuen Terminus in den Beratungen im Ministerium aussieht. Die Information an uns war, dass in der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin an Leitlinien in diesem Zusammenhang gearbeitet wird. Ich hoffe auch, dass es so ist. Wenn Sie eine Möglichkeit haben, in diesem Bereich mitgestaltend zu wirken, sehr ge­ehrter Herr Minister, dann wäre uns das heute ein großes Anliegen.

Zweiter ganz kurzer Punkt: Es ist sicherlich schwierig, also nicht immer einfach, festzu­stellen, wie viel Arbeitszeit pro Tag, pro Woche, pro Monat und auch pro Jahr indivi­duell der einzelnen Arbeitnehmerin, dem einzelnen Arbeitnehmer zumutbar ist. Wenn man sich einmal auf einen gesetzlichen Arbeitszeitrahmen gemeinsam verständigt hat, dann ist es zweckmäßig, wenn dieser Rahmen bestmöglich genutzt ist.

In den letzten Tagen, konkret am 19. Juli, war in der „Kleinen Zeitung“ Folgendes zu le­sen: Ein Drittel der Arbeitszeit wird nicht gearbeitet. Ich darf vielleicht die beiden Sätze kurz vorlesen, wie das begründet wird. Es hat eine Untersuchung in diesem Zusam­menhang gegeben: Der ganz große Zerstörer von Produktivität sei die mangelnde Steuerung und Planung, die sich auf Managementebene herauskristallisiert. Durch die­se Schwäche in der Planung verschenken Österreichs Firmen im Durchschnitt 44 Ar­beitstage.

Ich glaube schon, dass man bei dieser Gelegenheit sagen sollte, es geht nicht darum, dass nicht viel und fleißig gearbeitet wird, sondern es geht auch darum, dass auf Ma­nagementebene jene Personen, die insbesondere für Planung, für Controlling, für die Strukturen verantwortlich sind, dafür sorgen, dass die Ressourcen auch entsprechend genutzt werden. Und ich bin mir ganz sicher, Herr Bundesminister, dass Sie in diesen Kreisen, auf diesen Ebenen auch einmal eine gute Gelegenheit finden werden, auf die­ses Thema einzugehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.49


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desrat Schöls. – Bitte.

 


12.49.19

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Klug, ich


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