BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 35

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Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Sehr geschätzter Herr Minister! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Umweltaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. September 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antragstellung:

Ich stelle somit den Antrag, der Bundesrat möge gegen den Beschluss des National­rates keinen Einspruch erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum.

 


11.17.37

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Immissionsschutz­gesetz-Luft sind Grenzwerte und Zielwerte vereinbart, insbesondere auch in dem Bereich, in dem es gerade in großen Teilen Österreichs immer wieder Probleme gibt. Da geht es um Feinstaubpartikel, da geht es um NO2-Emissionen.

Das IG-L sieht vor, dass Maßnahmen zur Reduktion dieser Emissionen gesetzt werden, und das geschieht ja schon seit geraumer Zeit, teils von den Landes­hauptmännern und -frauen, teils auch von den Ministern. Dass diese Maßnahmen bis jetzt nicht besonders intensiv gegriffen haben, sieht man auch im Umweltbericht; wir besprechen ihn heute auch noch einmal: 2001 gab es an 14 Messstellen Fein­staubüberschreitungen. Das hat sich schön langsam gesteigert bis 2005: Da gab es an 58 Messstellen Überschreitungen.

Also die bis jetzt gesetzten Maßnahmen sind offenbar nicht ausreichend gewesen, um das Feinstaubproblem in Österreich in den Griff zu bekommen.

Nicht viel anders schaut es aus bei den NOX- und NO2-Belastungen. Beim NO2 gab es 2005 an einem Siebentel der Messstellen Überschreitungen.

Also diese Zahlen sind jetzt nicht unbedingt lobenswert und erfreulich, sodass man sagen könnte, das IG-L hat ohnehin so strenge Bestimmungen, da können wir ruhig ein bisschen nachlassen.

Das IG-L war prinzipiell ganz gut ausgerichtet, das Problem ist nur: Schon bei der letzten Änderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft wurde ein Eingreifen des Ver­kehrs­ministers bei den Temporeduktionen ermöglicht. Nach drei Monaten kann der Verkehrsminister jetzt ein Veto einlegen. Und dieses System des Einschreitens des Verkehrsministers wird sich jetzt auch noch bei den flexiblen Tempomessstellen fortsetzen.

Es ist auch im Ausschuss sehr heftig diskutiert worden, wie sinnvoll es ist, jetzt auf flexible Messstellen umzustellen und diese IG-L-Temporeduktionen eben nur zeitweise zu verhängen und nicht durchgängig. Es gibt Erfahrungen aus Oberösterreich und aus Tirol, die sehr wohl beweisen, dass die Tempolimitverhängung von 100 km/h im Bereich von NO2 und im Bereich von Feinstaub sinnvoll war und Reduktionen gebracht hat. Da frage ich mich, warum man das jetzt ändern muss, wenn es doch gescheit war.

Das Zweite, was ich hier auch noch ansprechen möchte: Wenn jetzt die flexiblen Mess­stellen kommen – wann auch immer sie kommen werden, ich habe gehört, in Niederösterreich dauert das noch drei bis fünf Jahre, aber bitte, sei es, wie es sei –,


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