BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 48

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Bundesregierung vorgezogen hat, den Asylgerichtshof sozusagen aus der Materie vorzuziehen. Dass der Asylgerichtshof keine neue Materie ist, haben Sie, Kollege Schennach, mit Ihren Ausführungen selbst bestätigt. Es gibt seit 2005 die politische Forderung danach, seit 2006 werden mehrere Varianten diskutiert und verhandelt.

Warum diese Eile? – Das ist relativ einfach erklärt: Als die Bundesregierung ihr Amt antrat, sah sie sich mit einem Rückstau von 33 000 offenen Asylverfahren konfrontiert. Unserem Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer war es daher ein ganz großes Anlie­gen, hier rasch zu handeln, denn wir alle wissen – das ist ja von niemandem hier be­stritten worden –, dass eine lange Verfahrensdauer wohl das Unmenschlichste ist, was man einer Asylwerberin oder einem Asylwerber zumuten kann.

Sie selbst haben Fälle von Menschen aufgezeigt, die seit Jahren hier leben. Ich denke, jeder und jede von uns, der oder die persönlichen Kontakt sowohl mit Einrichtungen als auch mit Menschen, die davon betroffen sind, hat, weiß, was diese Unsicherheit für diese Menschen bedeutet. Kinder werden hier geboren, man weiß nicht, kann man sich integrieren oder nicht. Daher war es uns ein ganz wichtiges Anliegen, in dieser Situa­tion Abhilfe zu schaffen und den Rückstau aufzuarbeiten. Im Übrigen darf ich darauf verweisen, dass auch der Nationalrat dies am 10. Oktober in einer entsprechenden Entschließung zum Ausdruck gebracht hat. Unser Ziel ist es, bis zum Jahr 2010 diesen Rückstau abzubauen.

Gleichzeitig wollen wir dafür Sorge tragen, dass künftig Asylverfahren, das ist heute auch schon mehrmals angesprochen worden, nicht länger als 18 Monate dauern kön­nen. Dies ist vor allem im Interesse derer, die bei uns Asyl suchen, geboten, und daher ist es uns ein ganz wichtiges Anliegen, rasch Klarheit für jene Menschen zu schaffen, die wissen wollen, ob sie auf Dauer legal hier in Österreich leben können oder nicht. (Bundesrätin Kerschbaum: Sind wir uns einig!) – Das ist schön.

Es hat sich in unseren Überlegungen auch gezeigt, dass mit einer bloßen Personalauf­stockung – darin sind wir uns wahrscheinlich leider nicht mehr einig; aber vielleicht hören Sie sich noch einmal meine Argumente an und können es dann anders sehen (Bundesrätin Kerschbaum: Personalaufstockung, sind wir uns auch noch einig!) – das Problem nicht gelöst werden kann. Das ist der springende Punkt. Daher haben wir uns entschlossen, den besonderen Charakter des Asylverfahrens und vor allem die Frage vieler gleich gelagerter Rechtsfälle, hoher Berufungsquoten und der Beweiswürdigung entsprechend zu berücksichtigen.

Das heißt, nunmehr entscheidet in zweiter Instanz der Asylgerichtshof. Er wird grund­sätzlich durch Senate aus zwei Personen entscheiden. Für den Fall, dass diese sich nicht einigen, durch einen Senat aus fünf Personen.

Im Gegensatz zu Ihnen sind wir ebenfalls überzeugt davon, dass der Standard der Ent­scheidungsfindung damit wesentlich verbessert wird. Bisher entscheidet beim Bundes­asylamt eine Person und beim UBAS ein Einzelrichter; der Verwaltungsgerichtshof ent­scheidet in Senaten.

Kollege Schennach! Beim Asylverfahren kommt, wie Sie wissen, gerade der Beweis­erhebung große Bedeutung zu. Dass diese nun in Senaten erfolgt, bedeutet, dass eine höhere Rechtsrichtigkeit gegeben ist. Der Verwaltungsgerichtshof konnte das bisher nicht machen, da er nur ein Aktenverfahren führt und Bescheide aufheben kann.

Herr Bundesrat Klug hat die personelle Aufstockung schon angesprochen. Ich darf noch erwähnen: 24 Richter zusätzlich. Ich denke, auch das ist ein Qualitätsmerkmal, das wir hier schaffen.

Ich darf Sie auch noch darüber informieren, dass auch das Asylamt selbst ein Quali­tätsprojekt laufen hat, und zwar in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR, damit die


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