Qualität auch auf der ersten Stufe verbessert wird. Ich denke, auch das ist ein wesentlicher Schritt.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass zwischen 2004 und 2007 in 41 Fällen von insgesamt 4 740 Fällen aufgrund von Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes sozusagen Asyl gewährt wurde, und nur in 14 Fällen war dies aufgrund einer anderen Beweiswürdigung des Herkunftslandes.
Jetzt sehe ich Kollegen Schennach nicht, ich möchte aber trotzdem noch einmal darauf hinweisen: Diese Zahlen sind auch beim Hearing, das es im Nationalratsausschuss gegeben hat, nicht bestritten worden. Ich möchte das noch einmal sagen und noch einmal darauf hinweisen, dass es auch ein Hearing dazu gegeben hat.
Es ist richtig, dass sich der einzelne Asylwerber gegen ein Erkenntnis des Asylgerichtshofs nicht mehr an den Verwaltungsgerichtshof wenden kann – das ist ja der Schwerpunkt Ihrer Kritik. Aber Sie selbst, nämlich Kollege Schennach in seinem Debattenbeitrag, haben ja darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof für Grundsatzfragen nach wie vor das zuständige Höchstgericht ist.
Das heißt, alle Fragen von grundlegender Bedeutung, etwa weil von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweichend, weil diese fehlt oder uneinheitlich ist, wird der Asylgerichtshof in einem Fünfer-Senat zu entscheiden und dem Verwaltungsgerichtshof vorzulegen haben, der das dann in jeder Weise, nämlich in der für ihn entsprechenden Weise, abändern kann.
Frau Bundesrätin Konrad hat kritisiert, dass dem Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidungsfrist von sechs Monaten gesetzt wird. Ich glaube, es ist unbestritten – ich hoffe es jedenfalls –, dass das für die Qualität notwendig ist, wenn man eine Gesamtverfahrensdauer von 18 Monaten anstrebt. Ich glaube auch, dass es der Qualität eines Gerichtshofes entspricht, innerhalb einer entsprechenden Frist Entscheidungen zu fällen.
Ebenso wurde schon betont, nämlich auch von den Bundesräten der grünen Fraktion, dass der Rechtszug an den Verfassungsgerichtshof jedem Asylwerber, jedem Einzelnen sowieso bleibt.
Ich bin daher überzeugt davon, dass wir mit dieser heutigen Regelung ein den rechtsstaatlichen Erfordernissen entsprechendes System geschaffen haben, das auf der einen Seite die Verfahrensrückstände abbauen kann und auf der anderen Seite in Zukunft solche nicht mehr entstehen lassen wird.
Wesentlich erscheint mir noch, dass eine Zeit für Entscheidung und Veröffentlichung und damit auch Transparenz gegeben ist, und das war ja auch ein Punkt, wo wir versucht haben, der Kritik, die geäußert wurde, entgegenzukommen.
Frau Bundesrätin Konrad, Sie haben auch den Herrn Bundeskanzler zitiert beziehungsweise ihn kritisiert. Ich möchte Sie noch einmal auf seine Äußerung hinweisen, in der er sehr wohl darauf hingewiesen hat, dass wir uns überlegen müssen – das war sicher an den Herrn Innenminister gerichtet, der sich noch selbst zu Wort melden wird –, wie wir mit Menschen umgehen, die lange in Österreich leben und einen hohen Integrationsstand haben, wenn zugleich der Herr Wirtschaftsminister in Drittländer geht und sozusagen Facharbeiter und Facharbeiterinnen sucht. Ich möchte das nicht unerwähnt lassen und noch einmal wiederholen.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt, der hier meiner Wahrnehmung nach verstärkt angesprochen worden ist, nämlich von einer Bundesrätin und einem Bundesrat, ist die Frage der Stellung der Sozialpartnerschaft in der Verfassung. Ich darf darauf hinweisen, dass es der Konvent gewesen ist, der die institutionelle Verfassungsrege-
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