BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 67

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Wenn wir uns die österreichische höchste Gerichtsbarkeit anschauen, dann haben wir den Verfassungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichtshof und den Obersten Gerichts­hof. Jeder hat seine Kompetenzen; darauf will ich jetzt nicht näher eingehen. Der Asyl­gerichtshof, wie er jetzt kreiert worden ist, ist schon ein Gerichtshof sui generis, bei dem man darüber nachdenken muss, wie man den einordnet. – Aus dem Konvent wis­sen wir, dass wir auch angedacht haben, Landesverwaltungsgerichtshöfe zu errich­ten. – Man muss eben schauen, wie man den unterbringt.

Jetzt hat man einen Weg gefunden, aber es muss klar gesagt werden, dass hier ein Gerichtshof ganz spezieller Natur gegeben ist, der sich mit einer bestimmten Materie befasst. Passt er in die Gerichtslandschaft so richtig hinein, oder ist er nur eine Über­gangslösung? Diese Problematik müssen wir berücksichtigen. Wichtig ist jedoch, und das unterstützt meine Fraktion auf jeden Fall, dass er geschaffen worden ist, damit die Verfahren entsprechend beschleunigt werden können. – Das zu Ihren Ausführungen, Herr Kollege Einwallner.

Im Koalitionsvertrag ist das, wie gesagt, festgeschrieben, und es wurde auch sehr rasch umgesetzt.

Wenn ich die Diskussion hier so betrachte, klagen alle über die Dauer der Verfahren. Jetzt werden Maßnahmen gesetzt, um die Verfahren zu beschleunigen. Und was stelle ich fest? – Dass die Grünen jammern, jammern, jammern. (Bundesrätin Kerschbaum: Wir haben nicht gejammert, wir sind zornig!)

Ich hätte mich sehr gefreut, wenn aus diesem Grundton des Jammerns heraus Lö­sungsvorschläge entstanden wären. Den einzigen, den ich gehört habe, war der einer personellen Aufstockung. Wenn man Verfahren beschleunigen will, muss man aber eventuell auch das Verfahrensrecht und die Verfahrensabläufe einer Straffung zufüh­ren. Und diese Straffung erfolgt jetzt mit dem Asylgerichtshofgesetz.

An den Grünen ist wohl vorbeigegangen, dass es auch die Möglichkeit gibt, Verfahren besonders in die Länge zu ziehen. Ich möchte gerne einmal bei einer solchen Rechts­belehrung durch eine Non-Governmental Organisation dabei sein, bei der dann gesagt wird: Wissen Sie, eigentlich ist das Verfahren mit 99-prozentiger Sicherheit erfolglos, aber wir ergreifen jetzt auf jeden Fall noch ein Rechtsmittel. Und wenn ich in der zwei­ten Instanz auch nicht Recht bekomme, dann ergreife ich noch ein Rechtsmittel. (Bun­desrat Breiner: Auf Rechtsmittel hat man einen Anspruch!) Und dann sage ich, dass die Verfahren besondern lang dauern, und leite dann daraus noch ein humanitäres Bleiberecht oder so irgendetwas ab. (Bundesrat Breiner: Herr Kühnel, auch Sie haben das Recht, ein Rechtsmittel zu ergreifen!) Das kann es doch auf die Dauer wirklich nicht sein!

Eines möchte ich den Grünen zu diesem Thema auch noch ins Stammbuch schreiben: Was erreichen wir damit, wenn wir in Österreich die Verfahren weiter so lange andau­ern lassen? – Wir erreichen damit, dass die Schlepperorganisationen im Nahen Osten, in Nordafrika weiterhin ihre großen Geschäfte machen. Da ist schon grundsätzlich die Frage zu stellen, ob es nicht gescheiter wäre, das Geld, das die Leute an die Schlep­per bezahlen, in ihrem Heimatland zu investieren.

Ich möchte noch auf diese dauernde Vermanschung zwischen Asyl, Zuwanderung und Integration hinweisen. Da lässt sich dann freilich trefflich argumentieren, wenn man kei­ne klaren Begriffe hat. Die Grünen sind wahre Meister in dieser Art von Vermanschung. (Bundesrat Kalina: Beim Asylgerichtshof geht es nicht um Zuwanderer!)

Herr Kollege Kalina! Sie sind noch nicht so lange da. Sie kennen noch nicht alles, was die Grünen hier an Tricks anwenden. Daher: Äußern Sie sich nicht! (Bundesrat Brei­ner: So eine Vermanschung wie in Ihrer Rede habe ich überhaupt noch nicht erlebt!)

 


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