BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 93

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Mit diesem neuen Vertrag sind gravierende Änderungen verbunden, die wir durch­leuchtet haben, und wir glauben, dass sie einer Befragung des Volkes unterzogen wer­den sollten. So wird es in Zukunft in 181 Politbereichen möglich sein, mit einer qualifi­zierten Mehrheit – statt mit Einstimmigkeit – zu beschließen. Das wurde uns 1994 nicht gesagt, als das Volk befragt wurde, das mit Zweidrittelmehrheit den EU-Beitritt befür­wortet hat. Wenn es da Änderungen gibt, muss daher das Volk wieder befragt werden.

Es gibt eine Stellungnahme der Verfassungsabteilung in Kärnten – ich zitiere sie nicht wörtlich; der Leiter der Verfassungsabteilung ist ein Sozialdemokrat, damit Sie nicht glauben, dass alle Beamten in Kärnten dem BZÖ angehören –, deren Leiter meint, dass den Reformvertrag ... (Ruf: So viele habt ihr wahrscheinlich gar nicht!) – Es wer­den Gott sei Dank immer mehr.

Der Leiter der Verfassungsabteilung – Herr Kollege Molzbichler weiß das – ist ein be­kennender Sozialdemokrat – übrigens ein hervorragender Mann, der im Recht wirklich gut ist –, und der meinte, dass in der Schlussbestimmung Ziffer 17 festgehalten ist: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes räumt dem EU-Recht Vorrang vor dem nationalen Recht ein. – Das ist eine wesentliche Änderung, und eine solche sollte, meint der Leiter der Verfassungsabteilung, der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.

Was spricht eigentlich dagegen, die Bevölkerung zu befragen? Haben die Regierung und die Koalitionsparteien panische Angst davor, dass eine Abstimmung darüber in Österreich negativ ausgeht? – Die brauchen sie ja nicht zu haben, wenn alles, wie heu­te von den drei Parteien hier gesagt wurde, wirklich so positiv ist. Das ist ja dann kein Problem. Fragen wir einfach das Volk!

70 Prozent – das hat heute schon Herr Professor Konecny gemeint (Bundesrat Mag. Klug: 70 ist jetzt neu!); 60 Prozent wurden von Frau Kollegin Mühlwerth genannt, 80 Prozent stand in der Presseaussendung, ich spreche von 70 Prozent, da liege ich genau in der Mitte – meinen laut Umfragen, dass es gut wäre, dass man hier mitreden sollte und gut informiert wird. – Reicht das nicht? Demonstrationen in Wien reichen an­scheinend auch nicht. Tausende Leute, nicht BZÖ-ler, sind es, die auch am Samstag wieder in Wien marschieren werden. 220 000 Unterschriften reichen nicht! 15 000 be­glaubigte Unterschriften in Kärnten, wo jeder zum Gemeindeamt oder zum Notar ge­hen musste, um zu unterschreiben, reichen auch nicht! Die Koalition unterläuft auch solch ein demokratisches Mittel, wie wir es in Kärnten gestartet haben, indem sie die Ratifizierung von Juni auf April vorverlegt. Das ist nicht Demokratie. Das ist eine Politik, bei der das Ohr nicht beim Volk ist!

Anders bei uns in Kärnten: Unser Landeshauptmann weiß sehr wohl, was die Bevölke­rung will und wo sie der Schuh drückt. (Bundesrat Mag. Klug: Er will den Bundesrat abschaffen!)

Unser Landeshauptmann wollte heute hier eine Erklärung dazu abgeben. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Hätte er können!) Ich weiß schon. (Ruf bei der SPÖ: Wieso ist er nicht gekommen?) Frau Präsidentin, Sie haben an der Präsidialkonferenz teilgenommen (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Deshalb weiß ich das!) zum Unterschied von Herrn Vize­präsidenten Jürgen Weiss, der leider nicht dabei war, der erkannt hat, dass die Präsi­dialkonferenz hier einen taktischen Fehler gemacht hat, denn immer dann ... (Bundes­rat Stadler: Taktisch ist der Haider – und nicht die Präsidialkonferenz!) – Nein. Immer dann, wenn ein Landeshauptmann vorgibt, eine Erklärung zu einem Tagesordnungs­punkt abzugeben ... (Bundesrat Konecny: Zu einem Tagesordnungspunkt kann er keine Erklärung abgeben!) – Aber das Thema ist vorgegeben worden. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Das Thema ist nicht vorgegeben worden, das hat er sich ausgesucht!)

 


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