BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 104

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In vielen Bereichen ist auch ein enormer Aufholprozess gelungen  natürlich unter­stützt durch die beiden Ziel-1-Förderperioden und durch die nunmehrige Phasing-Out-Phase, die ja bekanntlich noch bis 2013 andauert.

Mit der EU-Erweiterung von 2004 ist das Burgenland aber auch endgültig von seiner vormaligen Randlage geographisch in den zentralen europäischen Bereich gerückt. Das Burgenland ist heute ein Land mit höchster Lebensqualität und einer intakten Na­tur und Umwelt. Vorzeigbare Ergebnisse bieten wir daher vor allem auch in den Berei­chen Energie, Natur und Umweltschutz.

Mithilfe der EU wurden und werden weitere Maßnahmen zur Ökologisierung des Bur­genlandes gesetzt, zum Beispiel weitere Projekte zur Nutzung der erneuerbaren Ener­gieträger. Erst vor Kurzem wurde außerdem im Landtag ein neues Ökoförderungs­gesetz beschlossen und eine Energieagentur im Land eingerichtet.

Ebenso wird in der Wohnbauförderung auf aktiven Umwelt- beziehungsweise Klima­schutz besonderer Wert gelegt. Durch die Nutzung der Windkraft, der Biomasse und der Fotovoltaik wollen wir auch weitere Impulse im Energie- und Umweltbereich set­zen – auch mit dem Ziel, bis zum Jahre 2013 stromautark zu sein.

Das Burgenland ist in dieser Hinsicht auch ein Beispiel für eine positive regionale Ent­wicklung in den Bereichen Energie und Umwelt innerhalb der EU und gilt daher als Best-Practice-Beispiel für positive, gelungene Regionalentwicklung in der EU und im Ranking der europäischen Regionen.

Kolleginnen und Kollegen! Es sind daher alle Versuche abzulehnen, Leistungen im Zusammenwirken mit der EU für die Bevölkerung unrichtig darzustellen oder sogar zu ignorieren, vor allem auch dann, wenn die derzeitige EU-Skepsis parteipolitisch instru­mentalisiert wird. – Wir haben auch heute in manchen Diskussionsbeiträgen einiges in dieser Richtung vernehmen können.

Zugleich darf aber auch nicht verschwiegen werden, dass es weitere Verbesserungs­potenziale in der EU gibt, die es gilt, mit Nachdruck weiter zu nutzen. So ist es, denke ich, eine Notwendigkeit, dass Entscheidungen der EU in Zukunft transparenter gestal­tet werden und dass die EU in Zukunft mehr auf die Bevölkerung zugeht. Auch Büro­kratieabbau stellt schlicht und einfach eine Notwendigkeit dar.

Die europäische Energiepolitik wird sich künftig auch auf eine eigene Rechtsgrundlage stützen können. – Auch das ist ein zentraler Schwerpunkt im Lissabonner Reform­vertrag. Der Energieartikel sieht weiters vor, dass die Energiekompetenz im Geist der wechselseitigen Solidarität wahrzunehmen ist.

Im Hinblick auf die Wichtigkeit der Energiepolitik ist für Österreich auch eine eigenstän­dige europäische Kompetenzgrundlage ein wesentliches Anliegen und von großer Be­deutung. Im Vertrag von Lissabon wird daher auch explizit festgehalten, dass weiterhin jeder Mitgliedstaat selbst über seine Energiequellen und seine Energieversorgung be­stimmen kann.

Aus meiner Sicht ist weiters erwähnenswert, dass es auf Initiative Österreichs im Um­weltbereich gelungen ist, das Ziel der Bekämpfung des Klimawandels auf internationa­ler Ebene in den Lissabonner Vertrag aufzunehmen. Ich denke, für ein relativ kleines EU-Mitgliedsland ist das schon ein Erfolg, der erwähnenswert ist. (Bundesrat Schenn­ach: Man müsste halt nur im Inland ein bisschen eine andere Politik machen!) – Das kommt noch, Herr Kollege Schennach.

Das ist insofern notwendig, als – wie ich bereits eingangs erwähnt habe; ich sage es dezidiert und bewusst noch einmal! – die Umweltverschmutzung vor keinen Grenzen haltmacht. Wir brauchen daher unbedingt eine europäische beziehungsweise weltweite


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