BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 105

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Anstrengung, um gegen den Klimawandel halbwegs erfolgreich vorgehen zu können. Dieser zeichnet sich, wie wir wissen, durch globale Erderwärmung und das Abschmel­zen der Polkappen, aber auch der Gletscher in den Alpen bereits deutlich ab. Erstmals wird daher auf europäischer Ebene eine Rechtsgrundlage für den Klimaschutz ge­schaffen – auch eine Novität in diesem Vertrag von Lissabon.

Die EU hat ja bekanntlich das gemeinsame Ziel, bis 2020 ein Fünftel des Energiever­brauches aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne und Wasser zu gewinnen und bis 2020 auch eine Senkung der Treibhausgase um 20 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen.

Kolleginnen und Kollegen! Dass wir in Österreich von diesem Ziel doch noch etwas entfernt sind, ja sogar die selbst gesteckten Ziele diesbezüglich bei Weitem nicht errei­chen, ist uns allen, so meine ich, bekannt. Ich verweise nur auf Kyoto. Die CO2-Aus­stöße sind gegenwärtig um ein Drittel höher als vertraglich fixiert. Das ist ja zweifels­ohne ein Versäumnis der bisherigen Umweltpolitik. In nächster Zeit ist diesbezüglich auch keine Trendumkehr zu erkennen oder zu erwarten.

In der Frage des Biosprits halte ich es, wie ich gestern auch in der Ausschusssitzung kurz erwähnt habe, mit dem Club of Rome, der meint, Biosprit und Gentechnik werden keine generelle Lösung für die Umweltprobleme der Menschen bringen, dies könne zur Revolte führen.

Nun hat es sich die EU, wie ich selbst eingangs erwähnt habe, auch zum Schwerpunkt gemacht, eine friedliche Entwicklung in Europa weiter voranzutreiben und zu forcieren. Wir können diesen Gedanken also – zumindest was den Kontinent Europa betrifft – ad acta legen.

Ich verweise aber auf die gegenwärtig sehr hohen Lebensmittelpreise. Besser ist es – so meine persönliche Meinung –, Biosprit in zweiter Generation auf Holzbasis zu pro­duzieren. Weiters hoffe ich, dass in Zukunft nicht die Autofahrer für entsprechende Ver­säumnisse büßen müssen.

Kolleginnen und Kollegen! Der Vertrag von Lissabon bringt für Österreich aber auch dezidiert keinen Zwang zur Nutzung der Atomenergie, wie dies von manchen behaup­tet wird. Österreich kann auch nicht gegen seinen Willen zur Erzeugung von Atom­energie gezwungen werden. Das haben wir ja heute bereits von der Regierungsbank vernehmen können.

Im Gegenteil: Die konsequente Fortsetzung der österreichischen Atompolitik ist nach wie vor ein vorrangiges Anliegen Österreichs innerhalb der EU. Atomenergie ist meiner Meinung nach keine vernünftige Alternative im Sinne von Alternativenergien. Ich appel­liere daher an die österreichische Bundesregierung, auch in Zukunft die Anti-Atompoli­tik im Sinne der österreichischen Bevölkerung in den entsprechenden Gremien der EU mit Nachdruck fortzusetzen.

Weiters besteht in vielen grundlegenden Fragen – zum Beispiel für den Bereich Was­serressourcen – weiterhin das Erfordernis, einstimmige Entscheidungen zu treffen. Ös­terreich kann daher in diesem Bereich nicht überstimmt werden. Weshalb sage ich das? Weil ja doch in sehr vielen Printmedien diesbezüglich nicht gerade sehr wahre Behauptungen verbreitet wurden.

Neu im Vertrag von Lissabon ist auch die Rechtsgrundlage für eine europäische Ener­giepolitik, um sich gegen die Interessen von Energielieferanten vor allem im Bereich Öl und Gas besser durchsetzen zu können. Im Falle von gravierenden Schwierigkeiten bei der Energieversorgung können daher die Mitgliedstaaten der EU künftig solidari­scher vorgehen, als das momentan der Fall ist und in der Vergangenheit der Fall war.

 


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