BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 27

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sor Konecny zu reden, überhaupt dann, wenn er – so wie heute – eher „faser­schmeichelnd“ mit den Themen umgeht und die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates in einer Art und Weise verniedlicht, wo ich sagen muss: Ich habe Sie noch nie so „süß“ reden gehört, Herr Professor! Ein Kompliment dafür! Unglaublich, was wir von Ihnen im Rahmen dieser Bundesratssitzung alles noch erleben dürfen!

In dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz-Paket wurde einiges verpackt, was im Großen und Ganzen auch ich als ArbeitnehmerInnenvertreter mittragen kann, obwohl da doch noch einige Apostrophierungen anzubringen sind, insbesondere was die Finan­zier­barkeit und die Tragweite dieser Beschlüsse anbelangt.

Es geht hier um ein Volumen von insgesamt 1,53 Milliarden €. – Das ist die Summe, die das neue Pensionspaket insgesamt kostet. Es ist sozial gerechtfertigt, wie hier heute schon mehrmals gesagt wurde, und bringt vielen Menschen eine finanzielle Besserstellung – etwas, das bei anderen Gesetzen, die heute hier zur Diskussion stehen, ja bei Weitem nicht zutrifft.

Leider hat uns der Kollege Konecny schon wieder verlassen. (Bundesrat Boden: Er kommt gleich wieder! Hebe dir das auf, bis er kommt!) Ich wollte ihm sagen, dass einiges, was er hier erwähnt hat, nicht sozial treffsicher ist, zum Beispiel die Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf Medikamente, wo wir 300 Millionen € so einfach „versieben". Das bringt den Konsumenten nur wenig oder überhaupt gar nichts. Da ist es wirklich schade ums Geld, denn das ist nicht sozial treffsicher. Aber Kom­pensationen haben, wie wir schon gehört haben, eben ihren Preis – fernab von jeder Vernunft.

Das verhält sich auch bei den Studiengebühren so; aber das ist eine andere Geschichte und ein anderes Gesetz. Wir werden heute noch ausreichend Zeit und Möglichkeit haben, über Sinn und Unsinn dieser „wechselnden Mehrheiten“ – unter Anführungszeichen –, die heute hier schon glorifiziert wurden, zu reden.

Aber mit der Pensionserhöhung – und ich sage das ganz bewusst –, deren Vorziehung wir ja schon längst im Ministerrat beschlossen haben und die nun insgesamt 3,4 Pro­zent beträgt, sowie mit den Einmalzahlungen, etwa dem Heizkostenzuschuss von Oktober bis April für Ausgleichszulagenbezieher, beschließen wir eine Menge sozialer Sonderbonifikationen, die in Europa ihresgleichen suchen. Das kann man hier in aller Deutlichkeit sagen.

Als ArbeitnehmerInnenvertreter möchte ich auf einen der ganz wesentlichen Punkte eingehen, und das ist die Änderung bei der Langzeitversichertenregel. Herr Minister Buchinger, ich gehe im Sprachgebrauch nicht von dem Wort „Hacklerregelung“ ab, obwohl der Kollege Konecny sich mit diesem Begriff gar nicht identifizieren kann. – Im Volksmund wird es eben als Hacklerregelung bezeichnet und die „einfachen“ Menschen – unter Anführungszeichen –, für die wir ja auch Gesetze machen, identifizieren sich eher mit dieser „Hacklerregelung“; und es ist auch ein Synonym für den anderen Begriff. Deshalb sollten wir auch bei dieser Bezeichnung bleiben. Politik sollte und kann einfach sein, ist es aber meistens nicht.

Deshalb sage ich auch: Für alle Menschen, die im Arbeitsprozess stehen und besonders lange in das System einbezahlt haben – „45 Jahre sind genug!“, ein Slogan, den man immer wieder gehört hat –, die also 45 beziehungsweise 40 Jahre einbezahlt haben und dann mit 55 oder 60 abschlagsfrei in die verdiente Alterspension gehen können, sollen wir auch eine Einfachheit der Begriffe umsetzen. Ich finde das so eben richtig dargestellt.

Herr Minister, wir haben in einer Diskussion in Vorarlberg vor beinahe 200 Betriebs­rätInnen unsere Meinungen ausgetauscht, unsere Standpunkte vertreten. Ich denke,


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