BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 48

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Rede hier im Bundesrat, in der zweiten Kammer, und ich möchte diese Rede dazu nützen, mich einerseits persönlich vorzustellen und andererseits ein paar Gedanken grundsätzlicher Natur anzubringen.

Ich komme aus Niederösterreich, bin Bürgermeister der Weinbaugemeinde Pfaffstät­ten, 35 Kilometer südlich von Wien, einer Gemeinde mit zirka 3 600 Einwohnern, und ich bin froh und stolz, jetzt dieser zweiten Kammer anzugehören.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es waren die Bundesländer, die vor mehr als 80 Jahren diese Republik gegründet haben. Die Konstituierung – und das macht mich als Niederösterreicher besonders stolz – fand am 21. Oktober 1918 im Niederöster­reichischen Landhaus statt. Aus diesem Anlass gab es eine Festveranstaltung am 20. Oktober des Vorjahres, aber auch die derzeit laufende Ausstellung hier in der Säu­lenhalle erinnert heute noch daran.

So spannt sich der Bogen hierher zum Bundesrat. Der Bundesrat, der die Länderinter­essen bei der Bundesgesetzgebung wahren soll und auch wahrt, hat in der Republik Österreich eine starke und ganz wichtige Bedeutung. Unsere Aufgabe ist es, den Bun­desgesetzgeber beziehungsweise die Bundesgesetzgebung aus dem Fokus der Län­der zu beobachten und uns schon im Vorfeld diesbezüglich einzubringen.

Österreich baut auf dem Föderalismus auf: Neun starke Bundesländer bilden die Säule für eine starke Republik.

An dieser Stelle möchte ich auch ganz kurz den Europa-Gedanken ansprechen. Ich glaube, dass auch Europa nur dann wirklich stark sein kann, wenn sich starke Regio­nen und starke Länder zu einem gemeinsamen Europa bekennen. Ich bekenne mich dazu, und ich denke, dass das eine gute und auch richtige Basis ist.

Ich freue mich auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit hier in der zweiten Kam­mer der Bundesgesetzgebung, nämlich dem Bundesrat.

Ich komme jetzt auf den eigentlichen Tagesordnungspunkt zu sprechen, nämlich auf die Änderung der Straßenverkehrsordnung. Diese stellt zweifellos eine Gesetzesände­rung im Sinne der Verkehrssicherheit dar. Die Unfallstatistik 2007 soll mir nun zum An­lass dienen, mich mit dem Thema näher auseinanderzusetzen.

Es gab im Jahr 2007 auf Österreichs Straßen 41 096 Verkehrsunfälle mit 53 211 – da­von leider 691 tödlich – verletzten Personen. Die Zahl der Unfälle ist um 3 Prozent ge­stiegen, die Zahl der Verletzten um 2,5 Prozent. Aber wir haben auch einen Anstieg des Kraftfahrzeugaufkommens zu verzeichnen. Daher meine ich, dass jede Maßnah­me, die der Verkehrssicherheit dient, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist.

Ich möchte mich in meiner Rede vor allem dem Thema Section Control widmen. Wenn wir uns die Unfallursachen und die diesbezügliche Statistik ansehen, so können wir se­hen, dass 35,7 Prozent der Verkehrsunfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit zu­stande gekommen sind. Daher gilt es, genau hier mit geeigneten Maßnahmen anzuset­zen.

Ich bin überzeugt davon, dass die Section Control, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt und an den richtigen Stellen eingesetzt wird, eine geeignete Maßnahme darstellt. Ich verwahre mich gegen einen Überwachungsstaat, und ich bin auch dagegen, Section Control in Österreich flächendeckend als eine Maßnahme, die zur Verkehrssicherheit dient, einzuführen, aber bei Unfallhäufungspunkten, bei Straßenabschnitten, wo es häufig zu Unfällen kommt, sollte sie doch eingesetzt werden. Ich denke da beispiels­weise an Tunnelabschnitte oder an Straßenabschnitte bei uns im südlichen Niederös­terreich, wie etwa an den Abschnitt der Südautobahn am Wechsel, für den auch Abge­ordneter Rädler, Bundesrat Preineder und Abgeordneter zum Niederösterreichischen


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