BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 49

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Landtag Hauer – unterstützt von den Freiwilligen Feuerwehren – Tempo 100 gefordert haben, nachdem die Section Control aufgehoben worden war. Nun wäre die Section Control eine geeignete Maßnahme.

Die Errichtung der ersten Section-Control-Anlage geht auf das Jahr 2003 zurück, und zwar war das auf der Donauuferautobahn, und im Jahr 2004 wurde auf der A 2 im Ab­schnitt Edlitz-Grimmenstein auch eine solche Anlage eingerichtet, weil dies eben auch ein Unfallhäufigkeitspunkt war.

Wie wir wissen, hat der Verfassungsgerichtshof diese Möglichkeit aufgehoben. Daher dient dieses Gesetz nicht nur der Reparatur, sondern ist vor allem ein Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit und damit auch ein Beitrag zur Vermeidung von menschlichem Leid.

Aber ich meine, gerade im Sinne der Straßenverkehrsordnung und der Sicherheit im Straßenverkehr, gilt es noch viele andere Dinge anzusprechen, sich sachlich mit ihnen auseinanderzusetzen und sie zum Wohle der Autofahrerinnen und Autofahrer und letztendlich zum Wohle der Menschen umzusetzen. Einige sind vielleicht schon ange­sprochen worden. Ich möchte dafür nur ein paar Beispiele anführen: Ich denke da etwa an die Schaffung von Rettungsgassen auf den Autobahnen, damit die freiwilligen Hel­fer und die Rettungskräfte schneller zum Unfallort kommen können.

Weiters meine ich, dass wir auch Regeln für den Bereich der Privatsheriffs brauchen. Ich verwahre mich dagegen, dass jeder Radarmessungen durchführen kann. Als Bür­germeister einer Gemeinde bin ich aber schon der Meinung, dass wir uns ernsthaft überlegen sollten, welche Möglichkeiten wir den Kommunen geben könnten, um im eigenen Wirkungsbereich Überprüfungen durchführen zu lassen – natürlich unter Wah­rung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen, das ist vollkommen klar.

Da sind wir gefordert, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das möglich ist. Es kann nicht sein, dass in einer Gemeinde – zum Beispiel auch in meiner Gemeinde – flächendeckend 40 km/h als Geschwindigkeitsbeschränkung ein­geführt wird, was natürlich sehr zum Wohle der Bürger ist und auch die Unterstützung und Akzeptanz der Bürger findet, man aber keine adäquaten Möglichkeiten der Über­wachung vorsieht.

Dafür ist die Bundespolizei zuständig, aber ich glaube, wir sollten auch andere Mög­lichkeiten der Überwachung schaffen. So haben wir schon vor 15 Jahren darüber dis­kutiert, wer Schwertransporte in dieser Republik begleiten soll. Das hat früher nur die Polizei gemacht. Es war damals undenkbar, dass das ein privater Sicherheitsdienst macht, dagegen gab es einen großen Aufschrei durch die Republik. Heute ist es selbstverständlich, dass Schwertransporte nicht von der Exekutive begleitet werden, sondern auch von privaten Sicherheitsdienstleistungsgebern. Die machen das hervor­ragend. Ich glaube, letztendlich muss bei jeder Maßnahme der Bürger der Gewinner in puncto Sicherheit sein.

Ich möchte abschließend noch auf die Ausführungen der Frau Kollegin Kerschbaum von den Grünen eingehen. Es ist schon sehr interessant, dass sie grundsätzlich dieser Maßnahme zustimmt und sagt, das alles ginge eigentlich in die richtige Richtung, sich aber letztendlich dann gegen diese Novelle ausspricht.

Da fällt mir das Beispiel aus dem Niederösterreichischen Landtag ein, wo die Grünen gegen die Einführung der Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche gestimmt haben, aber die Ersten waren, die mit dem Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll auf den Skipis­ten Skihelme verteilt haben. (Bundesrätin Kerschbaum: Wir wollten es für Erwach­sene auch!)

 


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