BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 77

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werden auch in Ländern, die solche Standards wie wir in Österreich nicht haben, Regelungen getroffen, wie man mit Schadensfällen umgehen soll.

Wir haben in Österreich etwa ein Wasserrechtsgesetz, das den Umgang mit diesem kostbaren Gut regelt. Und auch für unsere Böden gibt es gute Regelungen, zum Beispiel für die Landwirtschaft mit dem ÖPUL-Programm und mit Cross Compliance.

Das Verursacherprinzip sorgt bei Umweltschäden für die Haftung für die Sanierung des Schadens und für die Behördenkosten. Ein Unternehmen beziehungsweise auch ein Landwirt kann unverschuldet in die Haftung gelangen. Es kann immer wieder etwas passieren, etwa durch Unfälle, bei denen Öl, Diesel oder Chemikalien austreten. Für etwaige Schäden sollte es eine Haftpflichtversicherung geben oder abgeschlossen werden, damit diese Schäden gedeckt sind.

Mit diesem Umwelthaftungsgesetz werden EU-weit gleiche Bedingungen geschaffen. Es ist ein weiterer Beitrag zum Schutz der Umwelt.

Herr Minister, ich darf dir zu diesem Gesetz gratulieren! Gratulieren möchte ich dir auch für deine Bemühungen und für deinen Erfolg in Brüssel mit der GVO-Verordnung, dass wir GVO-frei bleiben dürfen. Herzliche Gratulation dazu! (Beifall bei der ÖVP.)

13.23


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Preineder. – Bitte.

 


13.23.14

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Als Nieder­österreicher aus der Grenzregion zum Burgenland darf ich mich heute zu dieser Thematik zu Wort melden.

Das Bundes-Umwelthaftungsgesetz ist eines, das aufgrund einer EU-Verordnung entstanden ist. Es wurde Gott sei Dank rasch umgesetzt. Ich darf damit auch den Kollegen Hermann Schultes und Petra Bayr im Nationalrat dafür danken, dass sie sich engagiert dafür eingebracht haben, dass rasch eine effiziente und professionelle Lösung gefunden werden konnte.

Mit diesem Gesetz schützen wir unsere Lebensgrundlagen Boden und Wasser. Ich glaube, das ist für uns alle sehr wesentlich. Es kommt aber – das ist das Wesen dieses Gesetzes – nur bei erheblichen Schäden zum Tragen und zur Wirkung und sollte einen entsprechenden Schutz vor Großschäden bieten und vielleicht auch für Firmen und Unternehmen, die sich mit umweltschädlichen Produkten beschäftigen, wenn sie ent­sprechende Bewilligungen einholen, wenn sie sich vorher absichern, einen gewissen Schutzfaktor mit sich bringen.

Klar ist, dass der Verursacher die Kosten der Sanierung und auch die Behördenkosten zu tragen hat und dass vor Ort von der Bezirkshauptmannschaft in erster Vollzugs­instanz im Prinzip entschieden werden soll. Jede Person kann Beschwerde führen. Ich glaube, das spricht für eine Bürgergesellschaft.

Was auch interessant ist, ist, dass mit diesem Gesetz auch die Freisetzung von gen­technisch veränderten Organismen geregelt wird. Das wird als Umweltschaden mit anerkannt.

Ich darf dir, Herr Bundesminister Berlakovich, wie mein Kollege Jany ebenfalls herzlich danken, dass es gelungen ist, unsere bis jetzt in Österreich gepflogene Regelung eines Anbauverbotes auch weiterhin erfolgreich zu verteidigen, dass wir keine gentechnisch veränderten Maissorten in Österreich zwangsweise anbauen lassen müssen. Das ist


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