Wie im Bericht der Europäischen Kommission festgehalten, ist die Gleichstellung von Frauen und Männern ein wichtiger Teil der Lissabon-Strategie und für Wachstum und Beschäftigung von entscheidender Bedeutung. Der Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern und der Europäische Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter bilden den Rahmen für Initiativen seitens der Kommission und des Rates.
Die Initiativen umfassen Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, zur Förderung des Unternehmertums von Frauen, zur Förderung von Frauen in Entscheidungspositionen, zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben, zur Beseitigung von geschlechtsspezifischen Stereotypen in Bildung und Berufsleben sowie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Diese Initiativen sollen dazu beitragen, dass Frauen wie Männer die gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit erreichen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, jede dieser aufgezählten Maßnahmen ist von großer Wichtigkeit und ist daher auch zu begrüßen. Denken wir nur an die großen Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen bei uns in Österreich. Allein was das geschlechtsspezifische Lohngefälle anbelangt, haben wir – und das wissen wir! – noch vieles nachzuholen.
Weiters ist beim Arbeitsprogramm der Kommission im Maßnahmenpaket gegen organisierte Kriminalität ein Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer vorgesehen, durch welchen eine konsequentere Strafverfolgung und eine Stärkung der Instrumente zur Unterstützung der Opfer sowie eine Stärkung der Rechte der Opfer im Strafverfahren unter besonderer Berücksichtigung von Kindern erreicht werden sollen.
In der Erklärung zur Gleichstellung von Frauen und Männern der laufenden 18-monatigen Teampräsidentschaft wird die Verpflichtung zur Umsetzung folgender Prioritäten bekräftigt: Steigerung der Frauenerwerbsquote und Verringerung der Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen bezüglich Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit; verstärkte Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, um Entscheidungen betreffend Berufsorientierung zu diversifizieren und das Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern im Berufsleben zu verbessern; Begünstigung von Frauen beim Besetzen von Entscheidungs- und leitenden Positionen; Stärkung von Frauen als Unternehmerinnen; Verbesserung der Beschäftigungsqualität für Frauen durch flexiblere Arbeitszeiten statt Teilzeitverträgen; Verringerung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern durch eine Kombination aus sozialem Dialog, aktiven Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und Förderung bewährter Methoden in den Unternehmen; Verbesserung der Berufsausbildung von Frauen und Anerkennung beruflicher Erfahrungen von Frauen, die häufig in gering qualifizierten Branchen tätig sind; Fortsetzung des Aufbaus von zugänglicher, bezahlbarer, qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung; Ermutigung von Unternehmen, die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben sowohl für Frauen als auch für Männer zu erleichtern, sowie Ermutigung von Männern zur verstärkten Übernahme von Familienaufgaben; und abschließend noch: aktive Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegenüber Frauen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden auch bei uns in Österreich schon lange – ja, jahrzehntelang – über viele dieser Forderungen, und wir Frauen wissen, wie mühselig es ist, auch nur einzelne dieser Maßnahmen umzusetzen. Daher hoffe ich, dass endlich all diese Prioritäten, die die Europäische Kommission in diesem Bericht auflistet, konsequent unterstützt und einer Lösung zugeführt werden, um endlich eine Gleichstellung aller Menschen, und hier im Besonderen der Frauen, zu erreichen. Wir schreiben ja bereits das 21. Jahrhundert. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
10.24
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