BundesratStenographisches Protokoll770. Sitzung / Seite 95

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Ein Aspekt, eine zweite große Säule in unserem Gesamtplan ist die Energieeffizienz. Meine Damen und Herren, da haben wir uns alle natürlich auch selbst bei der Nase zu nehmen. Da geht es auch darum, zu überlegen, was denn wirklich sein muss und was man anders machen kann. Da können wir natürlich technisch viel machen, da ge­schieht auch sehr viel im Hinblick auf Entwicklungen, Weiterentwicklungen, aber es geht auch darum, dass sich jeder Einzelne persönlich überlegt, wie viel Energie er wirklich braucht und wo man etwas effizienter machen könnte. Thermische Sanierung wurde in einem Redebeitrag angesprochen. Da können wir natürlich wichtige Beiträge leisten, aber auch in der persönlichen Lebensgestaltung ist vieles zu tun. Da ist jeder selbst gefordert.

Ganz wichtig – das ist der dritte Faktor im Gesamtplan – ist die Versorgungssicherheit, und dazu gehört sehr wohl auch „Nabucco“. Und das einfach so zu verteufeln und zu sagen, das wollen wir alles nicht, weil Türkei und so weiter, ist auch, Herr Bundesrat, eine etwas merkwürdige Argumentation (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth) – der Leitungsbau gehört dazu, Frau Bundesrätin –, denn genau da geht es darum, dass wir die notwendige Versorgungssicherheit gewährleisten können – Herr Bundesrat Zangerl hat auch davon gesprochen –, und zwar zu für die Konsumentinnen und Kon­sumenten vernünftigen, leistbaren Tarifen.

Hier sind wir genau bei dem, worum es eigentlich bei der jetzigen Novelle geht, dass wir für die Konsumentinnen und Konsumenten eine entsprechend einfache Tarifgestal­tung und auch entsprechende Möglichkeiten sicherstellen.

Sie haben argumentiert, warum Sie dem nicht zustimmen können. Herr Bundesrat, Sie stimmen nicht zu, dass die Konsumentinnen und Konsumenten vernünftige Rahmen­bedingungen haben. Was würde es denn bedeuten, wenn diese Novellierung nicht käme? – Das würde bedeuten, dass wir ein völlig unübersichtliches System von unter­schiedlichsten Tarifgestaltungen hätten. Es kann ja wohl nicht die Intention Ihrer Frak­tion sein, dass die Konsumentinnen und Konsumenten eine Schlechterstellung erfah­ren, anstatt für sie eine Verbesserung zu erreichen.

Deswegen finde ich es sehr, sehr wichtig, dass wir diesen Weg der einheitlicheren Netzgestaltung, der Zusammenfassung im Sinne der Konsumentenfreundlichkeit wei­terführen, und ich bin froh darüber, dass diese Novelle mit dieser kleinen Änderung das sicherstellt. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktions­zugehörigkeit.)

14.34


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwischenzeit­lich darf ich in Begleitung unseres mehrfachen Bundesratspräsidenten Jürgen Weiss den ehemaligen Ständeratspräsidenten der Schweiz René Rhinow herzlich in unserer Runde willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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