BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 34

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Ich weiß, es gibt das Vorschlagspapier der Sozialversicherung, doch gerade im Ge­sund­heitsbereich vermisse ich schon, muss ich sagen, die kreativen Ideen und die großen Würfe. Ich möchte Sie, Herr Bundesminister, daher fragen: Wie groß muss der Leidensdruck eigentlich noch werden, bis in diesem Bereich endlich etwas angegan­gen wird? (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Das Erbe!)

10.15


Präsident Erwin Preiner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. Ich erteile es ihm.

 


10.15.48

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir werden dieser Ärztegesetz-Novelle zustimmen, denn sie bringt mehr Transparenz, macht das System etwas flexibler und auch die Anerkennung wird gewährleistet.

Ich spreche aber auch über die Änderung des Arzneimittelgesetzes, des Gewebe­sicher­heitsgesetzes, des Arzneiwareneinfuhrgesetzes und des Gesundheits- und Er­nährungssicherheitsgesetzes.

Mit der Ärztegesetz-Novelle werden EU-Richtlinien umgesetzt. Durch die Richt­linie 2005/36/EG wird ein einheitliches, transparentes und flexibleres System der Aner­kennung von beruflichen Qualifikationen geschaffen. Gleichzeitig werden die bestehen­den sektoralen und allgemeinen Anerkennungsrichtlinien, unter anderem auch die EU-Ärzterichtlinie 93/16/EWG, aufgehoben. Ferner kommt es zur Adaptierung der Doppel­approbation für das Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, sodass künftig der Abschluss des Zahnmedizinstudiums nicht mehr Voraussetzung für den Beginn der Facharztausbildung, sondern nur noch Voraussetzung für den Antritt zur Facharzt­prüfung sein soll. Damit wird der Zeitraum für die Absolvierung des Zahnmedizin­studiums um vier Jahre verlängert.

Mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes, die wir heute beschließen, kommt es zu einer Klärung hinsichtlich der Überwachung von Lebensmitteln, die im Verdacht ste­hen, Arzneimittel zu sein und Stoffe der Verbotsliste zu beinhalten, sowie hinsichtlich der Beschlagnahme von Dopingmitteln. Hier wird es klare Regelungen geben.

Die Ärztegesetz-Novelle, die wir heute beschließen werden, bringt, wie wir heute schon mehrfach gehört haben, die längst überfällige Rechtssicherheit und eine notwendige Anpassung in vielen Teilbereichen der Medizin. Das ist für Ärzte, Zahnärzte, aber auch für angehende Ärzte, die Medizin-Studenten, enorm wichtig.

Positiv hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang, dass sämtliche Vorschläge der Berufsvertretung mehr oder weniger eins zu eins übernommen wurden. Trotzdem hat es jedoch 15 Jahre gedauert, bestimmte Adaptierungen, die zwar klein sind, aber große Auswirkungen haben, vorzunehmen.

In dieser Zeit haben sich die behandelnden Personen im Gesundheitsbereich in einer geradezu indiskutablen Rechtsunsicherheit befunden. Am allerwichtigsten aber er­scheint mir jener Punkt im Gesetz, der die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und anderen Ausbildungsnachweisen für Ärzte und Studenten aus anderen Ländern und Drittstaaten regelt.

Mit diesem Gesetz wird ein einheitliches, transparentes und flexibleres System der Aner­kennung von beruflicher Qualifikation geschaffen.

Abschließend noch ein Punkt, der nicht in diesem Gesetz erwähnt wird, der mir aber ausgesprochen wichtig ist: die ständige Gesetzesübertretung im Bereich der Arbeits-


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