BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 21

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Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Bundes-Personalvertretungs­gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundes­gesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG und das Pensionskas­sengesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2009).

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ferner bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pen­sionsgesetz 1965 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner:  Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile es ihm.

 


9.19.37

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Anspruch des Gesetzgebers, prinzipiell diesen sensiblen Bereich zu regeln, ist aus unserer Sicht richtig, aber es sind einige Fragen diesbezüglich offen, und deswegen werden wir dem ersten Tagesordnungspunkt nicht unsere Zustimmung erteilen.

Die Kontrollmaßnahmen, die da angeordnet werden, betreffen sehr kleine Organi­sationseinheiten. Dadurch ist aus unserer Sicht eine Individualisierung leicht machbar, wenn jemand im Krankenstand oder auf Urlaub ist. Diesbezüglich hätten wir uns gewünscht, dass man bei der Größe der Organisationseinheit 25 Personen als Maß heranzieht, weil da dann dennoch eine Art von Anonymität gegeben ist.

Für uns ist ein weiterer Punkt, wer denn diese Kontrollmaßnahmen anordnen darf, denn der Auftrag zur Verfolgung beziehungsweise Untersuchung muss von der Dienst­stelle erteilt werden. – Auch da sind wir mit dem vorliegenden Gesetz nicht zufrieden: Wir hätten es für sinnvoll erachtet, wenn man Disziplinarkommissionen mit einbezogen hätte.

 


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