bieten. Österreich muss sich da schon sehr, sehr anstrengen, um mithalten zu können. Wenn man außerdem weiß, dass Italien als Mitbewerber im Bereich des Exportes 20-mal so groß in der Weinproduktion ist – wir haben knapp 3 Millionen Hektoliter, Italien hat 60 Millionen Hektoliter auf 840 000 Hektar –, heißt das, dass wir da aufpassen müssen, um nicht unter die Räder zu kommen.
Abschließend muss ich sagen: Wenn sogar der Präsident des Österreichischen Weinbauverbandes, Pleil, sich in Widersprüche verwickelt, wie sollen dann die Abgeordneten wissen, was gut für den österreichischen Weinbau ist, wenn wir hier Gesetze beschließen? – Im Herbst meinte Herr Präsident Pleil, dass er wenig Freude mit den EU-Qualitätskriterien hat, aber im September 2009, als vor zwei Monaten, hat er auf einmal gesagt, dass wir dringend den Beschluss dieses neuen Weingesetzes brauchen. Hier gibt es also einen Widerspruch, und ich glaube, dass er auch unglaubwürdig ist.
Wir vonseiten des BZÖ werden daher diesem Gesetz keine Zustimmung erteilen. (Beifall des Bundesrates Zwanziger.)
10.44
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jany. – Bitte, Herr Bundesrat.
10.44
Bundesrat Reinhard Jany (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Für mich als Burgenländer ist es, auch wenn ich kein Weinbauer bin, fast selbstverständlich, einiges zum Wein zu sagen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Nein, bei uns in Oberschützen wächst er noch nicht, aber in früheren Zeiten hat es sogar bei uns Wein gegeben. Es war zwar ... (Bundesrat Kneifel: Aber trinken tust ihn – oder?) Trinken? – Na ja, ich bin ein Genießer; ein Trinker ist schon ein bisschen mehr. (Bundesrat Gruber: Aber dafür gibt es einen guten Most! – Weitere Zwischenrufe.) Auch! Das Burgenland ist schon vielfältig, bei uns gedeiht einiges, sogar bis hin zu Kiwi. (Bundesrat Mag. Klug: Gibt es bei uns auch!)
Das neue Weingesetz dient zur Umsetzung der EU-Weinordnung. Den Begriff „Tafelwein“ gibt es in Zukunft nicht mehr. Vermarktet werden können aber auch künftig Weine aus regionaler Herkunft, jedoch mit Angabe der Rebsorte und des Jahrganges. Bei Tafelwein war dies bisher nicht nötig. Eine regionale Herkunftsangabe aus Österreich ist in diesem Fall auch nicht nötig. Die unter den Konsumenten eingeführten, traditionellen Begriffe „Landwein“ – aus dem geschützten geografischen Bereich – und „Qualitätswein“ – mit geschützter Ursprungsgarantie – dürfen weiter verwendet werden. Dieses Gesetz ist im Sinne der österreichischen Qualitätsweinproduktion und kommt unseren Winzern und Weinbauern zugute.
Grüß dich, Herr Minister, meine Verehrung! (In Richtung des seinen Platz auf der Regierungsbank einnehmenden Bundesministers Dipl.-Ing. Berlakovich.) Als Burgenländer ... (Bundesrat Hensler: Ist schon richtig!) Ja, sicher! (Ruf: Da freut sich wer, zumindest in der eigenen Partei! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Also dieses Gesetz ist im Sinne der österreichischen Qualitätsweinproduktion und kommt unseren Winzern und Weinbauern zugute. Der höchste Level in diesem Bezug ist der Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung. Wir gehen hier in Österreich auch den internationalen Weg, die Regionen zu betonen, den regionaltypischen Qualitätswein aus den politischen Bezirken. Sechs Regionen in Österreich gehen bereits diesen Weg: der „Leithaberg DAC“, „Mittelburgenland DAC“, „Kremstal DAC“, um hier einige zu nennen, auch das Kamptal. Die Neuerung ist, dass die Winzer die Möglichkeit bekommen, Qualitätswein auch in andere Behälter abzufüllen, in Tetrapak oder in Bag-in-Boxes. Das ist ein weiterer wichtiger Aspekt für den Weinexport. Wein ohne Herkunftsangabe gibt es auch; dieser wird nur mit „Wein“ bezeichnet und gibt die Möglichkeit, Übermengen zu platzieren und zu exportieren.
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