BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 41

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Der Wein-Marketing-Broschüre möchte ich mein Lob aussprechen, die ist gelungen! Das ist eine Lektüre, die den Wein als kostbares Kulturgut hervorhebt. Ich möchte der Wein Marketing dazu wirklich herzlich gratulieren.

Die Weinernte des vergangenen Jahres war zwar mengenmäßig nicht die beste, aber die Qualität ist sicherlich in Ordnung. Es wurden bereits die ersten Jungweine präsen­tiert, sie lassen auf beste Qualität hoffen. – Noch einmal: Danke für die Aufmerksam­keit. (Beifall bei der ÖVP.)

10.48


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich darf den in der Zwischenzeit eingetroffenen Herrn Landwirtschaftsminister sehr herzlich bei uns begrüßen.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


10.48.28

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Geschätzter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bekenne, ich bin stolzer Besitzer eines Weinkellers; aber genauso wie Kollege Jany bin ich selbst kein Weinbauer. Dieser Weinkeller war ursprünglich ein Erdkeller, ein Mostkeller, ein Futterkeller, wie ihn in unserer Gemeinde, in unserer Region eigentlich jeder Bauernhof hatte, und dieser wurde umgebaut, umfunktioniert zu einem Weinkeller. Aber deshalb bin ich nicht gleich dazu prädestiniert, über das Weingesetz zu reden.

Es ist dies aber eine wichtige Novelle, denn es geht darum, dass die neue europäische Weinmarktordnung im österreichischen Gesetz umgesetzt wird. Unser Ziel muss es sein, dass das hohe Qualitätsniveau – das wurde heute hier schon angesprochen – bei der Weinproduktion in Österreich aufrecht bleibt. Wie gesagt, ich komme aus dem Bur­genland, dem Südburgenland, somit aus jenem jungen Bundesland, das eine lange Tradition im Weinbau besitzt: hochwertige Qualitätsweine, die das Bewusstsein und den Stellenwert des Weinbaues prägen.

Mit 1990 setzt bundesweit eine Qualitätsentwicklung im Weinbau ein, die bis heute konsequent weiterverfolgt wird. Durch eine besser ausgebildete und international er­fahrene Winzergeneration wurden die qualitätsfördernden Maßnahmen sehr schnell umgesetzt. Durch die EU-Förderaktion haben viele Betriebe in neue und modernste Kellertechnologien investiert. Man findet heute State-of-the-Art-Keller, die nicht nur ar­chitektonisch beeindruckend sind, sondern auch von der Funktionalität her ihresglei­chen suchen. Durch die Folge von ausgezeichneten Jahrgängen haben unsere Wein-Bundesländer zu Recht ihren Stellenwert auf dem internationalen und natürlich auch auf dem nationalen Weinmarkt erobert.

Ich komme zu den wesentlichen Punkten der heutigen Novellierung. Das ist zunächst die Einführung eines Weines ohne nähere regionale Herkunftsangabe aus Österreich, bei dem aber die Rebsorte oder mehrere Rebsorten und der Jahrgang angegeben wer­den. Dieser muss, im Gegensatz zum bisherigen Tafelwein, in Aussehen, Geschmack und Geruch fehlerfrei sein und den Rebsortentyp aufweisen.

Man unterscheidet in Zukunft Weine mit geschützter Herkunftsbezeichnung und solche ohne diese. Die traditionellen Begriffe „Landwein“ für Wein mit geschützter Angabe und „Qualitätswein“ mit geschützter Ursprungsbezeichnung bleiben erhalten. Die Bezeich­nung „Tafelwein“ wird durch „Wein“ abgelöst, dieser muss aber die vorhin genannten Bedingungen und Kriterien erfüllen.

Weiters sind Neuregelungen in Bezug auf Aufbesserung und Süßung, eine Stärkung der Weinkontrolle und ab 2015 die Führung eines Weinkatasters vorgesehen.

 


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