BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 44

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die Chance eröffnet, sich hier wirklich positiv zu entwickeln, positiv in Richtung Qualität zu entwickeln. Das ist daraus ersichtlich, dass sehr viele Betriebe, die diesen Weg ge­gangen sind, sich entsprechend professionalisiert haben, dass es heute große Namen gibt und dass Weinwirtschaft auch etwas ist, das mit Einkommen und durchaus auch mit Image verbunden ist.

50 000 Hektar werden in Österreich von 23 000 Betrieben bewirtschaftet, 30 davon in Niederösterreich, und wir in Niederösterreich haben die schönsten Grünen, nämlich die schönsten Grünen Veltliner, auf die wir stolz sind. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

Ich glaube, die heutige Vorlage wurde inhaltlich schon ausreichend diskutiert, nämlich dass wir eine EU-Vorgabe umsetzen und hier im neuen Weingesetz einfach darauf ein­gehen. Ein Teil wurde bereits im vergangenen Jahr realisiert in Form der marktrelevan­ten Unterstützungsmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten für den Bau von Kellern, für die Einrichtung, für die Technik von Betrieben, aber auch für die Umgestaltung der Wein­gärten, nämlich dass Weingärten aus Lagen, in denen die Produktionsgrundlagen nicht so optimal sind, um Qualitätswein zu produzieren, dorthin verlagert wurden, wo die Nach­frage nach den regionalen Produkten sehr, sehr gut ist.

Schwergewicht ist die Differenzierung im neuen Weingesetz, also Wein mit und ohne Herkunft. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass neu eigentlich der Begriff „Wein“ ist, in Österreich bekannt unter „Tafelwein“. Das wird es jetzt nicht mehr geben, aber alles andere konnte bewahrt werden, und ich glaube, das war der Erfolg bei den Ver­handlungen.

Die Differenzen, Herr Kollege Mitterer, die Präsident Pleil angesprochen hat bei der Erstdiskussion oder bei der Vorgabe, die seitens der Europäischen Union gekommen ist, entstanden aufgrund dessen, dass die Weinwirtschaft in Österreich sehr, sehr un­glücklich war mit diesen Vorgaben, weil die Wiedererkennbarkeit für den österreichi­schen Wein nicht gegeben war. Es ist aber durchaus gelungen, dass das für uns wich­tige Vertrauen des Konsumenten in die Verständlichkeit der Präsentation der österrei­chischen Weine gewährleistet ist. Es wird nach wie vor neben Wein den Landwein ge­ben, es wird den Qualitätswein geben, es wird die Prädikatsweine geben, Bereiche, die der Konsument kennt, und ich glaube, das ist auch der entsprechende Erfolg. Es wird auch möglich sein, Wein in andere Gebinde abzufüllen, in Tetrapaks und Bag-in-Boxes – das wurde bereits gesagt –, aber ich glaube, das ist für den Qualitätswein wichtig, um auch in nordischen Ländern Chancen zu eröffnen.

Die Sorge des Kollegen Mitterer, die berechtigt ist, dass vielleicht Österreich jetzt mit Billigweinen überschwemmt wird, kann man, glaube ich, insofern ausräumen, als das Ziel des österreichischen Weinbaus die Produktion von Qualitätsweinen ist und nicht im Billigsegment reüssiert werden soll.

In diesem Sinn, glaube ich, ist diese Vorlage eine sehr gute. Ich darf all jenen danken, die sich entsprechend eingebracht haben, dass wir die regionalen Bezeichnungen, die regionale Identität bewahren konnten. Ein herzliches Dankeschön Ihnen, Herr Minister, unserem Präsidenten Pleil vom Bundesweinbauverband und auch dem Kollegen Natio­nalratsabgeordneten Schmuckenschlager, die sich hier entsprechend eingebracht haben.

Wein ist in Österreich ein Kulturgut. Ich darf mich auch für die Broschüre „Österreichs Wein“ bedanken, die wir in unseren Fächern vorgefunden haben, weil es, glaube ich, wichtig ist, dass, damit wir um dieses Kulturgut entsprechend Bescheid wissen, auch die Information entsprechend fließt.

Dass Wein viele Menschen bewegt, zeigt sich auch darin, dass am 2. November im Rathaus die AWC, die All Wine Challenge, sehr, sehr gut besucht war, dass gestern in der Steiermark, in Graz, der Steirische Junker, der Jungwein, präsentiert wurde und


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