BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 106

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auch meine eigenen Erfahrungen, nicht nur bei mir selber, sondern auch bei meiner Tochter –, wenn man selbstständig arbeiten lernt, wenn man das vor einer Prüfungs­kommission darstellen kann, lernt man, die Dinge in Beziehung zu setzen. Eine Ge­sellschaft, die Autonomie haben möchte, eine Gesellschaft, die aus der Demokratie lebt, eine Gesellschaft, die auch bereit ist, mit Widersprüchlichkeiten umzugehen, braucht Menschen, die in der Lage sind, sich zu präsentieren, die sich bemühen, auch einen allumfassenden Bildungsanspruch zu haben.

Diese neue Matura schafft eine Form, das auch in der Bildung darzustellen. Ich gratu­liere all jenen, die in der Schulpartnerschaft mitgemacht haben, die die Diskussion dar­über geführt haben und die auch bereit sind, diesen Punkt heute umzusetzen.

Autonomie ist ein zentrales Element einer Bildungspolitik, und dieser Entwurf stärkt sie. Es müssen aber weitere Schritte gesetzt werden, um die Autonomie zu stärken. Ich denke – und da bin ich jetzt auch beim Gesundheitsbereich –, es ist tatsächlich so, dass es einen Zusammenhang zwischen Bildung und Gesundheit gibt. Menschen, de­nen man Zugang zu Bildung gewährt, sind weniger krank.

Insofern ist es auch für mich persönlich eine Freude, das zu sagen. Ich merke aber auch, dass die Vernetzung eines Schulsystems, die Steuerung eine Schulsystems ähn­lich schwierig wie die Steuerung eines Gesundheitssystems ist, mit den vielen Playern, mit den vielen Interessen, die da eine Rolle spielen. Insofern bewerte ich diesen Schritt, der heute stattgefunden hat, und dieses Gesetz als ein ganz zentrales.

Ich freue mich darüber, dass man auch in der Frage Qualitätssicherung einen Schritt gegangen ist, dass Qualität überprüfbar wird, dass man zentrale Qualitätsparameter festlegt und dass wir anhand dieser gemeinsamen Qualität auch lernen können, wie man die Schule im Interesse der Kinder, der Gesellschaft, von uns allen weiterent­wickelt. Ich bedanke mich ganz besonders auch für diese heutige, sehr qualifizierte Diskussion. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehö­rigkeit.)

15.21


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Dies wird nicht gewünscht.

Die Abstimmung der gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geän­dert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

 


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