Was das Gesetz regelt, was damit geregelt werden muss, ist ganz gut, aber es kommt noch etwas anderes dazu: Es ist etwas skurril, wenn Patienten einen Teil des Spitalskostenbeitrages in den Patientenentschädigungsfonds einzahlen müssen für den Fall, dass in der Krankenanstalt ein Schaden entsteht. Erlaubt mir dazu einen plastischen Vergleich: Das wäre so, wie wenn man sein Fahrzeug in die Werkstätte stellt und bei der Reparatur um 10 Prozent mehr bezahlt in der Voraussicht, dass, wenn bei der Fahrzeugreparatur gepfuscht worden ist, der Schaden damit abgedeckt ist. Da passt etwas nicht ganz zusammen!
Was die Ethikkommissionen betrifft, gibt es ganz klare Verbesserungen. Eine dieser Verbesserungen stellt die Vorschrift dar, dass Mitglieder der Ethikkommissionen Befangenheiten transparent machen und auch Kooperationen mit der Pharmaindustrie und Ähnliches bekannt geben müssen.
Dass die Ethikkommission – das ist von den Kollegen Gruber und Hammer schon angesprochen worden – auch Studien aus dem Pflegebereich machen und Beurteilungen vornehmen kann, ist gut. Nur steht da eben eine Kann-Bestimmung drin. Wie dann dieses Kann in der Wirklichkeit, in der Realität ausschaut, das muss man sich noch anschauen.
Was den Entlassungsbrief betrifft, ist dies meines Erachtens das Beste im Gesetz, weil es einen ganzheitlichen Blick auf die Thematik wirft, sodass man sich sozusagen nicht nur auf eine medizinische Blickrichtung konzentriert und fokussiert, sondern auch Bereiche der Pflege und der Psychotherapie, Soziales und Ergotherapie mit einbezogen werden. Dass hier de facto keine Lücken entstehen, ist sehr gut, und dazu gratuliere ich.
Wir werden dem so unsere Zustimmung geben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
15.07
Präsident Erwin Preiner: Ich darf hier im Plenarsaal auch die nächste Schülergruppe sehr herzlich begrüßen, die heute im Rahmen des Jugendparlaments die laufenden Debatten verfolgt!
Ich möchte nun Herrn Bundesminister Stöger, der sich vorhin gemeldet hat, das Wort erteilen. – Bitte, Herr Bundesminister. (Bundesrat Mag. Klug – in Richtung des Bundesrates Dönmez –: Nichts ist’s mit dem letzten Wort! – Weitere Zwischenrufe. – Präsident Preiner gibt das Glockenzeichen.)
15.07
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler, die Sie heute hier eine Sitzung des Bundesrates mitverfolgen! Ich denke, das Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz geändert wird, ist wieder ein Schritt zu mehr Patientennähe, zu mehr Berücksichtigung der Interessen der Patienten.
Wenn es darum geht, den Arztbrief umzubenennen, weil man etwas anderes daraus macht, weil es nämlich ein Entlassungsbrief sein soll, der fächerübergreifend stattfindet, der die integrierte Versorgung stärken soll, dann ist das ein Zeichen dafür, dass wir bereit sind, die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten stärker in den Mittelpunkt zu stellen.
Wenn wir Ungerechtigkeiten abschaffen – und eine Ungerechtigkeit war sicher die, dass man, wenn man von einer Krankenanstalt in eine andere transferiert worden ist, zwei
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