BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 87

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nommen haben, der unsere Gewässer in zeitlichen Abschnitten bis 2027 Zug um Zug wieder in ein ökologisches Gleichgewicht führen soll.

Das ökologische Gleichgewicht dürfen wir aber nicht mit der Wasserqualität gleich­setzen, denn bei der Wasserqualität sind wir eigentlich sehr gut unterwegs. Da ich ge­rade die Kärntner ansehe: Wir haben ja in allen unseren Seen Trinkwasserqualität, und auch in den Flüssen ist die Wasserqualität soweit in Ordnung. Um das ökologische Gleichgewicht wiederherzustellen, ist es wichtig und sehr wertvoll, dass in unseren Gewässern ein Fischbesatz vorhanden ist. Darum geht es auch bei den Fischdurch­gängen und Fischaufstiegshilfen, die jetzt bei Neuanlagen überall generell umgesetzt werden sollen.

Herr Kollege Krusche, wenn Sie sagen, da sei ein Kniefall vor der E-Wirtschaft ge­macht worden, so denke ich, dieses Gesetz ist ein wichtiger Punkt der Verwaltungs­vereinfachung. Wenn in Zukunft in Kraftwerksanlagen Turbinen ausgetauscht werden, um eine Effizienzsteigerung zu erreichen – die ja wichtig ist, wie Sie selbst gesagt haben: die Wasserkraft ist etwas Wichtiges, das unterstreichen Sie auch selbst –, so glaube ich, wenn die Effizienzsteigerung gegeben ist und ein Turbinenaustausch von­stattengeht, bedarf dies keines neuerlichen Verfahrens, sondern ein Anzeigeverfahren genügt.

Sehr glücklich stimmt mich auch, dass das Anzeigeverfahren nun auch bei Erdwärme­kollektoren genügt. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass wir die erneuerbare Energie in allen Bereichen forcieren, natürlich auch bei behördlichen Wegen. Wir sehen ja, dass es zurzeit in Nordafrika Unruhen gibt, bei denen es um das Öl geht. Andererseits haben wir in Japan eine Umweltkatastrophe und eine atomare Katastrophe!

Dabei sehen wir, dass die erneuerbare Energie wirklich der richtige Schritt für die Zukunft ist, und wir sollten sie wirklich mehr fördern und steigern! Auch unser Herr Bundesminister sagt immer, er will Österreich energieautark machen. Es gibt Studien, die zeigen, dass das möglich ist, und ich glaube, das ist ein Schritt in diese richtige Richtung.

Mit der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie werden jetzt einheitliche Gefahrenzonen in ganz Europa ausgewiesen. Diese werden auch wieder in Karten eingetragen. Ich glaube, das ist eine gute Grundlage für die Raumplanung für unsere Gemeinden, für unsere Länder. Wir können dadurch, hoffe ich, auch die Umsetzung der Hochwas­serschutzmaßnahmen zügig weiterführen. Das ist mir auch persönlich sehr wichtig, denn ich komme aus einer Gemeinde, in der wir schon zwei Hochwasser hatten. Ich war zweimal in der Schadenskommission mit dabei und musste das viele Leid mit ansehen, wenn Leute zweimal ihr ganzes Hab und Gut verloren und von vorne anfan­gen mussten. Daher ist es, finde ich, ein sehr wichtiger Auftrag, im Bereich der Hochwasserschutzbauten zügig voranzuschreiten, auch wenn die finanzielle Situation momentan schwierig ist.

Dieses Gesetz – Sie haben es schon angesprochen – ist sehr intensiv beraten worden, auch über längere Zeit – mit breiter Bürgerbeteiligung, das ist sehr wichtig. So bin ich der Meinung, dass diese Wasserrechtsgesetz-Novelle ein erster Schritt ist, der uns die Möglichkeit gibt, europaweit durch bessere Information möglichen Naturgefahren besser entgegenzuwirken und zu reagieren. Ich denke auch, dass wir damit die Verwaltung vereinfachen – das ist ja auch unser Ziel – und dass wir dadurch das Wasser mit höchster Qualität an unsere Kinder weitergeben können. In diesem Sinne stimmen wir dieser Gesetzesnovelle zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.59

 


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