BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 88

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Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


14.00.11

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn diese Gesetzes­vorlage etwas bringt, dann zumindest, dass ein Herr von der FPÖ, nämlich der Herr Krusche, draufkommt, dass die EU wichtig ist, weil sie Richtlinien herausgibt, damit Österreich Umweltpolitik macht. – Damit hat er leider recht! (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.) Aber es ist erfreulich, dass ihr draufgekommen seid! (Bundesrat Krusche: ... dass das Parlament was tut und die Regierung!) – Ja, schön wäre es natürlich, wenn auch von allein etwas passieren würde, aber immerhin habt ihr erkannt, die EU hat doch eine Wichtigkeit. (Bundesrätin Diesner-Wais: Das Wasser macht nicht halt an der Grenze, deswegen muss man das europaweit lösen!)

Es gibt einige Dinge, die in dieser Wasserrechtsgesetznovelle positiv hervorzuheben sind, zum Beispiel, dass künftig ein allgemein hohes Schutzniveau bei Wasser­bauvorhaben gültig ist, dass es also an und für sich sehr motivierte Ziele gibt, die Ge­wässer auch in ihrer Struktur zu verbessern, dass die Fischaufstiegshilfen mehr oder weniger obligatorisch werden, dass es vonseiten der Länder Sanierungsprogramme geben soll, dass es also Sanierungsfristen gibt, dass das auch evaluiert wird, wie wir im Ausschuss gehört haben – also prinzipiell einige Punkte, die durchaus begrüßens­wert sind.

Wir werden trotzdem nicht zustimmen können, weil leider auch ein paar Punkte dabei sind, bezüglich derer dringend Handlungsbedarf gegeben wäre, aber leider keine Maß­nahmen sichtbar ist. Zum Teil gibt es auch eine kleine Verschlechterung.

Vom Hochwasserschutz haben wir heute schon gesprochen. Hochwasserschutz gibt es in verschiedenen Varianten: die eine ist, Mauern aufzubauen, die andere ist der natürliche oder passive Hochwasserschutz, sprich Retentionsraum. Es ist mir schon klar, dass es nicht sehr viele Möglichkeiten für den Minister gibt, einzugreifen und diese Flächen auch wirklich schaffen zu können, aber es wäre eben wichtig, dass man sich darum kümmert, wenn schon nicht jetzt in der Wasserrechtsgesetznovelle, dann eben in anderen Gesetzen oder auf andere Art und Weise zu ermöglichen, dass in eine Widmung eingegriffen werden kann.

Es sind ja nicht nur Gebäude, die manchmal stören, sodass ein solcher Überflutungs­raum nicht geschaffen werden kann, es sind ja auch landwirtschaftliche Flächen. Im Prinzip ginge es darum, sich einmal zu überlegen, die Raumordnung anzupassen und auch Maßnahmen zu erlauben, sodass man sagen kann, gut, wenn es hier Schutz­räume geben muss, dann muss auch, mehr oder weniger zwangsbeglückt, der Platz dafür geschaffen werden.

Ein weiterer Punkt sind die wasserrechtlichen Bewilligungen. Prinzipiell ist es wichtig, dass es im Hochwasserabflussgebiet für bestimmte Bauwerke besonderer Bewilligun­gen bedarf. Nun ist es so, dass diese Bewilligungspflicht ja prinzipiell gegeben ist, aber eben nur auf „HAKU 30“ und nicht auf „HAKU 100“. Wenn man sich die Studien anschaut, wie sich Hochwässer in Europa und weltweit entwickeln werden – Klima­wandel ist nur ein Schlagwort –, dann ist uns wohl allen bewusst, dass es nicht besser werden wird, sondern eher schlimmer.

Martina Diesner-Wais, ich wohne in einer Gegend, in der es eigentlich fast jedes Jahr Hochwasser gibt. Die sogenannten 30-jährigen Hochwässer haben wir alle zwei Jahre, und die 100-jährigen wahrscheinlich dann alle zehn Jahre. Also es ändert sich die Lage, und diese Änderungen sind zwar bekannt und auch wahrgenommen worden, sie


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