BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 122

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den Unterricht an. In Zusammenarbeit mit Sportvereinen, Musikschulen und anderen außerschulischen Einrichtungen gelingt das sehr gut.

Dazu möchte ich sagen, dass beide Formen der ganztägigen Betreuung bei den Eltern und Kindern gut ankommen. Wir haben im ländlichen Raum aber auch noch eine dritte Form, nämlich die, dass die Kinder von ihren Eltern zu Hause betreut werden können, was mindestens genauso seine Berechtigung hat.

Wenn wir nun die Sammelnovellen und somit den Ausbau der schulischen Ganztages­betreuung beschließen, so sind aus meiner Sicht folgende Punkte notwendig:

Erstens – das wurde heute schon mehrfach angesprochen –: Im Zentrum stehen die Kinder mit ihrer Einzigartigkeit und Individualität, und zwar alle Kinder. Vor allem jene Kinder betreuen wir in der ganztägigen Form, die besonderen Förderbedarf haben. Das ist sehr wichtig.

Zweitens: Die Gesellschaft hat sich verändert. Wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte Ganztagesbetreuung für ihre Kinder brauchen oder wünschen, dann sollen sie diese Möglichkeit haben. Es darf aber keinesfalls zu einer Verpflichtung dazu kommen.

Das meine ich, Frau Kollegin Kickert, auch im Hinblick auf die verschränkte Form, denn es ist oft gar nicht so einfach für Eltern, ihre Kinder am Nachmittag herauszunehmen, wenn sie es gerne hätten, weil diese ja von Beginn bis zum Schluss des Unterrichts anwesend sein müssen. Das führt tatsächlich manchmal zu Problemen, wenn man später draufkommt, dass man an einem bestimmten Nachmittag das Kind heraus­nehmen möchte. Da kann man dem Wunsch der Eltern nicht so einfach entsprechen.

Drittens: Die Aufgaben – wir verhandeln ja gerade –, die Arbeitsplatzgestaltung und die Bezahlung der PädagogInnen müssen neu geregelt werden.

Ich komme noch ganz kurz auf den Begriff der FreizeitpädagogInnen zu sprechen. Wenn unsere Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Arbeit von ausgebildeten Freizeit­pädagogInnen unterstützt werden, so sind wir, finde ich, auf dem richtigen Weg. Ich meine nicht, wie auch mein Vorredner es schon gesagt hat, dass man dazu unbedingt den Master braucht.

Viertens: Auch die entsprechenden Gebäudestrukturen und Rahmenbedingungen sind notwendig. Deshalb wurden in einer Bund-Länder-Vereinbarung 80 Millionen € pro Jahr sichergestellt.

Sehr wichtig für den ländlichen Raum ist die Senkung der Gruppengröße von 15 auf 12 SchülerInnen. Das ist gerade für Kleinschulen sehr wesentlich. Und auch die schon angesprochene Kooperation bedeutet gerade für den ländlichen Raum eine Verbes­serung.

Während ich zu Beginn meiner Rede den Leitspruch einer ganztägigen Schule mit verschränkter Form aus meinem Bezirk zitiert habe, darf ich nun zum Schluss ein paar Leitwörter aus deren Leitbild erwähnen, die mir gerade in letzter Zeit in der Bildungsdebatte ein bisschen abgegangen sind: Vertrauen, Vorbild, Lenken, Kreati­vität, Nachsicht, Einsicht, Lachen, Freude, Lob, Werte.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben gute Schulen mit guten Pädagoginnen und Pädagogen. Auch für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind die Schulen, sind die Ausbildung und Betreuung der Kinder ein besonderes Anliegen. Sie arbeiten mit den Schulen gut zusammen und unterstützen diese auch entsprechend. Unterstützen auch wir sie seitens der Politik durch entsprechende Rahmenbedingungen und insbe­son-


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