BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 136

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Daher ist das Emissionszertifikategesetz wichtig: Die Einnahmen, die daraus entste­hen, fließen ja dem Bundeshaushalt, der Finanzministerin zu, die daraus dann allfällige Kyoto-Verpflichtungen und vor allem weitere Klimaschutz-Verpflichtungen eingeht. Wir werden gegen Ende dieses Jahres in Durban in Südafrika eine Weltklimaschutzkonfe­renz haben, bei der es darum gehen wird, wie es im Klimaschutz weitergehen soll, wenn Kyoto 2012 ausläuft.

Die Europäische Union ist nur mehr für 11 Prozent der Treibhausgase weltweit verant­wortlich, und die großen Emittenten wie China und USA haben, wie gesagt, null Ver­pflichtung. Bei den internationalen Verhandlungen, immerhin unter UNO-Regime, er­klären diese Länder, dass sie gar nicht bereit sind, sich von irgendjemanden kontrol­lieren zu lassen, sondern dass sie Klimaschutz freiwillig machen wollen. Nur: Das allein ist zu wenig!

Da geht es nicht um die Europäische Union und um Österreich, sondern um die Welt, und wir als Europäische Union wollen nach wie vor, dass es ein völkerrechtlich ver­bindliches Weltklimaschutzabkommen gibt, bei dem alle Staaten der Welt mittun. Da­her wirkt das Gesetz über die Periode 2012 hinaus. Daher ist hier festgehalten – Frau Kollegin, das war ein Wunsch der Bundesländer, dass man, wenn das Gesetz gültig ist, mit den Bundesländern verhandelt, wie bei der Artikel-15a-Vereinbarung, das war Wunsch der Bundesländer und den habe ich respektiert –, wie die Bundesländer dann in der nächsten Periode Sanktionen mittragen, zu denen sie sich bereit erklärt haben.

Das war ein Ergebnis der politischen Verhandlungen. Und weil ich gesehen habe, dass es mit der Freiwilligkeit im Klimaschutz nicht weit her ist, dass viele davon reden und dann zu wenig geschieht, ist das jetzt die gesetzliche Verpflichtung. Der Klimaschutz wird verpflichtend, verbindlich, für Bundes- und Landesstellen, für Gebietskörper­schaften.

Es werden nicht irgendwelche Arbeitskreise installiert, sondern es wird ein Klimas­chutzkomitee installiert, wo die verantwortlichen Ministerien dabei sind, zum Beispiel das Justizministerium für den Bereich Wohnrecht und Raumwärme, und alle neun Bun­desländer. Das war ausdrücklicher Wunsch der Bundesländer, und ich halte es auch für richtig, dass sie mit dabei sind und sich vom Klimaschutz nicht absentieren, denn das Kyoto-Ziel beziehungsweise die Kyoto-Ziel-Verfehlung ergibt sich auch aus der Summe der Bundesländer.

Es haben also alle ihren Teil daran. Es kann nicht sein, dass man sagt, der Bund er­reicht das Kyoto-Ziel nicht und die Bundesländer schon. Es ist die Summe der Emis­sionen, die überall entstehen, daher muss es ein gemeinsames nationales Anliegen sein. Mir war es auch wichtig, dass es in einem Klimaschutzbeirat nicht irgendeine Be­schäftigungstherapie gibt, sondern sich alle zu ihrer Farbe bekennen müssen: die So­zialpartner, die IV – die Industrie ist ein wichtiger Bereich, der seinen Teil leistet –, auch die NGOs und alle anderen sind mit dabei.

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie ein Gesetz danach berechnen, wie schwer es ist, wie viel Kilo Papier es wiegt. So haben die Grünen im Parlament auch argumentiert. Ich halte das für schlecht. Es geht um Inhalt, um Substanz und nicht um die Menge!

Ich möchte auch auf das Thema eingehen, wo es heißt, da seien keine Maßnahmen drinnen. Die österreichische Bundesregierung hat im Jahr 2007 die Klimastrategie be­schlossen. Diese ist nach wie vor gültig. Da finden sich für alle Sektoren, für den Ver­kehr, für die Wirtschaft, für die Raumwärme, für das Wohnrecht und für alle anderen Bereiche, eine Reihe von Maßnahmen, nur: Seit dem Jahr 2007 entwickeln sich die Wissenschaft und die Wirtschaft weiter, da gibt es bereits neue Möglichkeiten. Damit wir Flexibilität haben, habe ich da punktuell keine Maßnahmen hineingeschrieben.

Aber der Auftrag ist – und das ist ganz klar im Gesetz festzuhalten –: Es müssen die einzelnen Sektoren in Bund und Land Maßnahmenpakete schnüren, es muss sich die


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