lamentarischen Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Thema „Föderalistische Aspekte in der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit“ ohne Vorberatungen durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.
Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag der Bundesräte Mag. Susanne Neuwirth, Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, den Antrag 187/A-BR/2011 ohne Vorberatungen durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich werde daher die Tagesordnung um den Antrag 187/A-BR/2011 ergänzen und diesen als 7. Tagesordnungspunkt in Verhandlung nehmen lassen.
Ergänzung der Tagesordnung und Abstandnahme
von der24-stündigen Aufliegefrist
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich schlage vor, die Tagesordnung gemäß § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates um das Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e B-VG betreffend KOM (11) 635 endgültiger Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (60696/EU, XXIV. GP) und SEK (11) 1166 endgültiges Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen Zusammenfassung der Folgenabschätzung Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (61178/EU, XXIV. GP) zu ergänzen.
Hiezu ist ebenfalls eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich werde daher die Tagesordnung um das genannte Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e B-VG ergänzen und als 8. und somit letzten Tagesordnungspunkt in Verhandlung nehmen lassen.
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Weiters schlage ich vor, hinsichtlich des Ausschussberichtes 8609/BR d.B. über das Vorhaben über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht gemäß § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates von der 24-stündigen Aufliegefrist abzusehen.
Hiezu ist ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag, von der 24-stündigen Aufliegefrist für den gegenständlichen Ausschussbericht Abstand zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jener Be-
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