BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 56

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ist dann die erste Richtlinie gekommen, und aus dem heraus dann 2004 das erste EZG in Österreich. Ich glaube, die EU hat eben erkannt, dass es hier Probleme gibt, und hat neue Richtlinien erlassen, vor allem vor dem Hintergrund dessen, dass es auch neue klimapolitische Ziele geben soll. Man möchte ja gerne bis 2020 um 20 Prozent redu­zieren. Es sollen die Emissionszertifikate genauso reduziert werden. Letztendlich soll­ten sie ja – das ist das Idealziel – gegen null gehen, sodass dieser Handel dann nicht mehr stattfinden soll.

Man hat dann Folgendes festgelegt: 50 Prozent des Zieles sollten innerhalb der ein­zelnen Nationalstaaten erreicht werden, und 50 Prozent der Vorgaben kann man auch im Ausland erreichen. Wenn man da die Literatur liest, dann dürfte das mit China schon ein bisschen stimmen, das Ganze, was da passiert.

Was steht in dem Neuen? – In dieser Richtlinie steht zusätzlich drin, es kommen jetzt auch unionseinheitliche Regelungen und Vorschriften. Das ist äußerst positiv.

Unser EZG 2011 setzt ebendiese Richtlinien um. Es gibt einen neuen Mechanismus über die Verteilung. Bisher waren die Zertifikate gratis, jetzt müssen zum Beispiel die Energieunternehmen 100 Prozent der Zertifikate ersteigern. Es gibt also das Grund­prinzip der Versteigerung, und zwar nicht die Versteigerung in den einzelnen National­staaten, sondern es gibt eine einheitliche Behörde dafür, damit das zentral abläuft.

Weiterhin bekommen Industriesektoren auch noch gratis Zertifikate. Vor allem sind das jene, die abwanderungsgefährdet sind. So hat man in Europa geschaut, dass nicht Sektoren ins Ausland oder in Länder in Übersee abwandern, dorthin, wo die Klimaziele und die Klimapolitik einfach nicht so einen hohen Standard haben wie bei uns in Öster­reich oder auch in Europa. Diese Zertifikate, die vorerst noch gratis hergegeben wer­den, werden bis 2020 Zug um Zug auf 30 Prozent reduziert. Und wie es in den Zielen drinsteht: Bis 2027 sollte das Ganze dann gegen null gehen.

Diese nationalen Verteilungspläne gibt es in Zukunft nicht mehr, sondern es werden die einzelnen Nationalstaaten ihre Berechnungen nach Brüssel melden, und es gibt ei­ne zentrale Behörde, die dann wieder die Zertifikate verteilt. Es gibt auch harmonisierte Vorschriften für die neuen Marktteilnehmer und Markteinsteiger. Aus dem Gesamttopf werden 5 Prozent für neue Marktteilnehmer und für Erweiterungen der Anlagen reser­viert.

Man hat gesehen, dass es in der Abwicklung der Vorschriften Probleme gegeben hat. Diese sind im neuen EZG 2011 bereinigt worden, sodass man sagen kann, es ist ein äußerst positives Gesetz. Dem werden wir Sozialdemokraten auch schon deshalb zu­stimmen, weil man geschaut hat, dass Firmen nicht abwandern. Das ist für unsere Ar­beitnehmer wichtig.

Ich denke allerdings, die Klimapolitik ist eine Gesamtpolitik, und so sollte man sie ge­rade auch bei uns weiter fortführen. Wir wissen, wo wir die Probleme haben: Wir haben die Probleme im Verkehr, und wir haben die Probleme bei der Energie in den Häusern.

Da gibt es auch – Gott sei Dank, möchte man fast sagen – Best-Practice-Beispiele. Ich darf als Ländervertreter eines erwähnen: Das Land Tirol hat im Jahre 2009, also am Höchststand der Wirtschaftskrise, aufgrund einer Initiative der Bau- und Holzarbeiter­gewerkschaft ein Programm geschnürt. Für eine Sanierungsoffensive hat es damals 127 Millionen € ausgegeben, hat dafür aber Arbeiten in der Höhe von 445 Millionen € lukriert! Das heißt, 1 €, der über die Wohnbauförderung subventioniert wurde, hat letzt­endlich 3,5 € ausgelöst. Und was ist das Ergebnis? – 88 000 Tonnen CO2 werden da­mit pro Jahr eingespart! Ich glaube, das ist ein sehr gutes Beispiel, das man in den einzelnen Ländern fortsetzen sollte. Das ist Länderbefugnis, das kann also jedes Land für sich machen.

 


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