BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 62

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das der Bund, zahlt das ein Ministerium oder zahlen das die Länder? In den Ver­handlungen wurde sichergestellt, dass die Länder aus dem Kyoto-Protokoll keine Ver­pflichtungen haben, und daher ist es auch gerechtfertigt, dass die Einnahmen aus dem Zertifikatehandel das Finanzressort bekommt, das dann ja auch diese Zahlungen über­nimmt. Es ist festgelegt, dass das Finanzressort diese möglichen 600 Millionen € über­nimmt.

In Südafrika werden vor allem auch weitere internationale Verpflichtungen diskutiert. Die Einrichtung eines Green Climate Fund ist erfolgt. Das ist ein internationaler Fonds, aus dem Klimaschutzbemühungen in Entwicklungsländern finanziert werden. Die Ent­wicklungsländer wollten bei der letzten Klimakonferenz Geld sehen, und wir als Indus­triestaaten haben gesagt, so könne es nicht sein, es müsse zuerst die Konstruktion dieses Green Climate Fund auf dem Tisch liegen, man müsse wissen, für welche Pro­jekte das Geld verwendet wird, und erst dann, wenn alle Bedingungen fix sind, sind die Industriestaaten bereit, Geld in die Hand zu nehmen.

Laut Schätzungen sind bis zum Jahr 2020 100 Milliarden US-Dollar jährlich dafür notwendig, und das werden die Industriestaaten dann bezahlen. Wenn auch auf Öster­reich Verpflichtungen zukommen, soll dieses Geld aus den Einnahmen aus dem Zertifi­katehandel kommen. Das wurde so festgelegt, und ich bitte, das in den Verhandlungen auch zu berücksichtigen, wenn die Bundesländer Anteile dieses Geldes fordern.

Abschließend: Mir ist es wichtig, dass wir den Klimaschutz als eine Chance begreifen, Österreich noch ökologischer zu machen, als eine Chance, dass die Wirtschaft Impulse bekommt, Green Jobs schafft und dass wir vor allem die Lebensqualität für die Men­schen absichern können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.40


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Temmel. Ich erteile es ihm.

 


12.40.27

Bundesrat Walter Temmel (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Minister! Werter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unbestritten ist, dass weltweit anerkannte Expertengutachten voraussagen, dass die Emission von Treibhausgasen die globale Mitteltemperatur bis zum Jahre 2100 um 1,4 bis 5,8 Grad Celsius erhöhen wird. Deshalb wird eine Stabilisierung des Anstieges um maximal zwei Grad Celsius angestrebt.

Zur besseren Erreichung dieses Zieles soll neben vielen anderen Aktivitäten und Aktio­nen die völlig überarbeitete Emissionshandelsrichtlinie der EU beitragen. Österreich setzt diese durch das neue Emissionszertifikategesetz 2011 in nationales Recht um. Vorgesehen sind unionsweit geltende einheitliche Vorschriften für die Zuteilung von Emissionszertifikaten und eine jährlich sinkende Höchstmenge. Ziel ist es, die Emissio­nen in der Energieproduktion und in der Großindustrie in der Handelsperiode von 2013 bis 2020 im Vergleich zu 2005 unionsweit um 21 Prozent zu reduzieren.

Zertifikate waren bisher weitgehend gratis, ab 2013 müssen sie per Versteigerung er­worben werden. Wie bereits erwähnt, müssen Stromerzeuger, die Energie aus fossilen Energieträgern gewinnen, ab 2013 100 Prozent ihrer Zertifikate ersteigern. Dadurch er­halten wir neue Wettbewerbsverhältnisse zwischen erneuerbaren Energieträgern und fossiler Herstellung. Andere Anlagenbetreiber erhalten zunächst weiterhin Gratiszertifi­kate. Maßgebend sind die effizientesten Anlagen und die Verlagerungsgefahr des je­weiligen Industriesektors. Solche Anlagen können Gratiszertifikate von 100 Prozent er­halten, nicht verlagerungsgefährdete Sektoren erhalten 80 Prozent. Dieser Wert wird bis 2020 auf 30 Prozent verringert. 2027 endet die kostenlose Zuteilung von Emissions­zertifikaten in der EU.

 


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