BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 123

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Wir sind da in guter Gesellschaft mehrerer europäischer Parlamente – der Bundesre­publik Deutschland, wie wir hören auch Frankreich und England –, wir glauben daher, dass wir mit dieser Subsidiaritätsrüge auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

16.48


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


16.48.15

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kol­legen und Kolleginnen! Der EU-Ausschuss hat gestern beschlossen, unsere zweit­stärkste Möglichkeit, die Subsidiaritätsrüge zur Anwendung zu bringen. Die stärkste ist die Subsidiaritätsklage.

Wie der Vorsitzende des EU-Ausschusses Kollege Keuschnigg bereits gesagt hat, ist es die dritte, die der Bundesrat nach Brüssel schickt. Damit es auch die anderen wis­sen: Der Nationalrat hat das bisher einmal gemacht. Das zeigt auch die intensive Ar­beit des EU-Ausschusses des Bundesrates, der oft in der Behandlung der Materien vor dem Nationalrat ist.

Diese begründete Stellungnahme ist etwas, das so viele, die den Lissabon-Vertrag ver­teufelt haben, gefordert haben – und deshalb ist es gut, dass wir einmal alle mitein­ander diskutieren können –, nämlich eine ganz konkrete Mitwirkung der nationalen Par­lamente. Wir haben sie hier im EU-Ausschuss vorbereitet.

Worum geht es? – Ich will jetzt nicht die vielen Argumente des Kollegen Keuschnigg wiederholen, aber vielleicht noch einmal zur Darstellung: Wir haben 27 Vertragsrechts­ordnungen in Europa, und die Kommission sagt, wir wollen eine 28. Nun, das EU-Recht sagt, wenn man eine Vereinheitlichung der Rechtsmaterien schafft, kann man dies mit Mehrheit im Rat abstimmen – aber das ist keine Vereinheitlichung.

Wenn wir schon 27 haben und wir geben eine 28. dazu, so kommt etwas Zusätzliches dazu, was in diesem Sinn keine Vereinheitlichung ist, sondern in der EU-Sprache so­gar in Kollision gerät; die 28., die gemeinschaftlich geregelt ist, gerät mit den 27 unter­schiedlichen Vertragsrechtsordnungen der Nationalstaaten in Kollision.

Das heißt, wir kommen plötzlich in eine Kollision. Diejenigen, die das Kaufrecht anwen­den, können nun Rosinen picken, sie können sich herausnehmen, was für sie am bes­ten ist; am besten heißt aber im Geschäftsleben oft – Entschuldigung, Frau Kollegin Zwazl –, dass der Verbraucher vielleicht schlechtergestellt ist.

Das Interessante bei diesem Vorhaben ist, dass es sich auf die EU-Verbraucherrechte­richtlinie beruft. Das ist aber sozusagen etwas, was uns besonders bewogen hat, diese Rüge auszusprechen. Die Verbraucherrechterichtlinie ist nämlich in vielen Mitgliedslän­dern überhaupt nicht umgesetzt. Das heißt, die Sicherheit, die man eigentlich für die Verbraucher haben wollte, ist in vielen Mitgliedsländern gar nicht gegeben, dadurch be­steht für die Verbraucher und Verbraucherinnen eine höhere Rechtsunsicherheit.

Wir haben gesagt, der Verbraucher- und Verbraucherinnenschutz ist eines der ganz wichtigen Dinge, und EU-weit ohnedies sehr schwierig zu regeln – das Schutzniveau –, deshalb hat sich auch die europäische Verbraucher- und Verbraucherinnenorganisa­tion an die nationalen Parlamente gewandt und gebeten, das Instrument der Rüge zur Anwendung zu bringen. Aus dem nationalen Bereich hat sich zum Beispiel die Öster­reichische Notariatskammer an uns gewandt.

Mit dieser heutigen Rüge zeigen wir als Bundesrat Flagge für die Verbraucher und Ver­braucherinnen, und wir zeigen, dass wir Klarheit wollen, dass wir dort harmonisieren


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