BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 63

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Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Jänner 2012 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte. (Es ertönt der Klingelton eines Handys.)

 


11.43.47

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! – Danke für die Auftrittsmusik, Frau Kollegin.

Zum vorliegenden Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz: Es ist das eigentlich die Aufarbeitung eines dunklen Kapitels unserer Geschichte und sieht im Wesentlichen die rückwirkende Aufhebung von Entscheidungen der Sonder- und Standgerichte sowie der ordentlichen Strafgerichte aus der Zeit des autoritären Ständestaates sowie die Rehabilitierung von diesbezüglichen Justizopfern vor.

Ehrlich gesagt, dieses Gesetz ist längst überfällig. Und besonders erwähnenswert ist, dass über einige Jahre wirklich gute Gespräche und Verhandlungen stattgefunden haben, in die sich Präsident Neugebauer und Präsidentin Prammer, aber auch – das muss man auch erwähnen – Abgeordneter Steinhauser von den Grünen eingebracht haben, um dieses Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz sozusagen auf Schiene zu bringen, um die Justizopfer aus dieser Zeit, also von 1933 bis 1938, zu rehabilitieren.

Ich füge mit besonderer Anerkennung hinzu, dass sich die freiheitliche Fraktion im Nationalrat dann auch noch entschlossen hat, das Gesetz zu unterstützen und mitzustimmen. Ich hoffe, die Bundesratsmannschaft der Freiheitlichen kann sich diesem hoffnungsvollen Akt auch anschließen, sodass wir hier eine gemeinsame Beschlussfassung haben.

Es geht, um es genau zu definieren, um einen Kreis von Personen, die zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938 verwaltungsbehördlich angehalten, strafgerichtlich verurteilt oder ausgebürgert wurden, weil sie sich für den Erhalt eines unabhängigen und demokratischen Staates Österreich eingesetzt haben. Ich wiederhole: sich für den Erhalt eines unabhängigen und demokratischen Staates Österreich eingesetzt haben.

Die Geschichtsbücher bezeichnen diese Februarkämpfe 1934 als österreichischen Bürgerkrieg oder als bewaffnete Kämpfe, die sich vom 12. bis zum 15. Februar 1934 abgespielt haben und die zu mehreren hundert Toten in verschiedenen österreichi­schen Industriestandorten geführt haben.

Ich habe schon von Verurteilungen durch Sonder- und Standgerichte gesprochen. Dabei ist erwähnenswert, dass allein in den Tagen dieses Februars 1934 21 Menschen zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden. Hunderte Menschen wurden grundlos inhaftiert, und es gab mehr als 10 000 Anhaltungen. Auch Abgeordnete dieses Parlaments waren davon betroffen; darüber wird wahrscheinlich Frau Kollegin Duzdar Näheres berichten.

Wenn das auch die überwiegende Zahl der Personen nicht mehr persönlich verneh­men kann, weil sie längst nicht mehr unter uns weilen, so ist das doch ein äußeres Zeichen der nachträglichen Wiedergutmachung, die eine diesbezügliche Rehabilitie­rungs­klausel natürlich beinhaltet.

Es gibt da ein besonderes Prozedere, das einzuhalten ist: Antragstellung beim Gericht für Strafsachen in Wien; da können sich Betroffene, Verwandte et cetera um eine entsprechende Feststellung bemühen.

 


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