BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 179

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Ich nehme auch zur Kenntnis, Frau Bundesrätin, dass Sie mein Foto vermissen. Ich kann diesem Wunsch gerne nachkommen. (Heiterkeit.)

Aber das ist ja nicht der Punkt bei dieser Sache, sondern es ist klar festzuhalten, und das ist ja von vielen angesprochen worden: Das oberste Ziel ist es, der österreichi­schen Bevölkerung sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität sicherzustellen. Auch wenn wir diesbezüglich in einem gesegneten Land leben, sind doch unsere Anstrengungen sehr massiv dahinter, das sicherzustellen.

Frau Bundesrätin Kerschbaum, wenn Sie sich hierher stellen und sagen, es werde nur dann untersucht, wenn etwas passiert, muss ich Ihnen sagen: Verunsichern Sie bitte nicht die Bevölkerung! Die Wasserversorger, die Genossenschaften, die Verbände untersuchen permanent! (Bundesrätin Kerschbaum: Aber nur 20 Parameter!) – Sie haben hier gesagt, es werde nur untersucht, wenn etwas passiert. Das stimmt nicht! (Bundesrätin Kerschbaum: Aber nur 20 Parameter!) – Nein!

Es wird gewissenhaft untersucht, permanent überwacht, nämlich von den Landes­behörden inklusive Bundesbehörden, weil man natürlich aufpassen muss, wenn etwas ins Grundwasser gerät. Aus irgendeinem Grund, Stichwort Landwirtschaft, kann etwas passieren, und da geht es dann darum, dass sofort Alarm geschrien wird! Es werden alle Substanzen, auch Metaboliten und all diese Dinge, untersucht. Ich meine, dafür gibt es ja die Kompetenz der wasserwirtschaftlichen Organe, die das tut.

Da ist niemand in Schutz zu nehmen oder auszuklammern, sondern: Beim sauberen Wasser gibt es keine Kompromisse! Also bitte, nehmen Sie das zur Kenntnis, partei­übergreifend gibt es da einen Konsens, dass hier gewisse  (Bundesrätin Kerschbaum: Warum haben wir dann ?) – Das kostet ja auch einiges, und das machen wir ja auch.

Der Punkt insbesondere bei dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan war die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Und zwar geht es da nicht um die Qualität des Wassers, sondern um den ökologischen Zustand unserer Fließgewässer. Die Anstrengung um Trinkwasserqualität bei den Badeseen fordert einen jahrzehntelangen Einsatz von viel Geld. Aber etwa 65, 66 Prozent unserer Fließgewässer haben keinen guten ökologischen Zustand. Das heißt, sie sind nicht fischpassierbar, weil es Quer­bauwerke wie Wasserkraftwerke und Hochwasserschutzeinrichtungen gibt; und Ziel des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes ist es, in einer Langfristperspektive bis 2027 diesen ökologischen Zustand zu verbessern, und zwar in einer europäischen Anstrengung.

Der erste Plan läuft bis 2015. Ziel dabei ist, hier zum Beispiel Fischpassierbarkeit sicherzustellen. Wir wenden Fördermittel für Gemeinden und für die Energiewirtschaft auf, damit beispielsweise Fischaufstiegshilfen gemacht werden. Das kostet enormes Geld, stößt manchmal auf Unverständnis, ist aber Teil der europäischen Konzeption, die wir umsetzen.

Genauso auch die Frage der Restwassermengen bei Wasserkraftwerken, wie viel da dotiert wird, auch da gibt es ein permanentes Hintasten. Da geht es um die Frage: Wie kann ein Wasserkraftwerk möglichst effizient sein, möglichst viel Wasser zur Verfügung haben, möglichst viel Energie produzieren, dass aber gleichzeitig auch der ökologische Zustand garantiert ist?

Abschließend: Wir haben diesen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren unterzogen, wie ich es noch nie gekannt habe; dabei bin ich schon länger in der Politik auf der Gemeinde- und Landesebene. Sechs Monate lang konnten sämtliche Institutionen, jede Bürgerin, jeder Bürger, Einwände einbringen. Wir haben rund 400 Stellungnahmen gehabt in einem offenen Prozess. Wir


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