BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 103

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.40.12

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Eine spontane Wortmeldung. Wenn das Bäderhygienege­setz auf der Tagesordnung steht, dann fühle ich mich irgendwie herausgefordert, weil man ja zu der eigenen Vergangenheit steht, 19 Jahre in Wien Bäder-Bezirksrat gewe­sen zu sein, Hunderte Bäder überprüft zu haben, egal, ob das jetzt in einer Wohnhaus­anlage einer Genossenschaft war, ob das öffentliche Bäder waren, Kinderfreibäder, „Planschbecken“ in einem Swingerklub oder wo auch immer. (Heiterkeit und Ah-Rufe.) Das gehört dazu, ja, das hat diese Kommission alles zu prüfen.

Das zeigt, dass hinter dem Bäderhygienegesetz schon mehr steht, weil es nach dem Bäderhygienegesetz zu einer kontinuierlichen Überprüfung, je nach der Größe, kom­men muss. Wenn man einmal nach dem Bäderhygienegesetz eine Badeanlage über­prüft, die nicht privat ist, einer einzelnen Person gehört, dann braucht man eine ganze Reihe von Befunden: Elektrobefund, Badewasserqualitätsbefund. Da kommt der Amts­arzt mit, ein Vertreter des Arbeitsinspektorats kommt mit. Man muss schauen, ob alles aushängt bezüglich Erster Hilfe, und so weiter, und so fort. Es ist das an sich eine spannende Geschichte.

Man sollte nicht unbedingt der Bäderhygiene-Kommission angehören müssen, um zum Beispiel zu wissen, welches Schwimmbad in Wien schon die dritte oder vierte Saison die Legionellen-Grenzwerte – dafür gibt es eigene Gutachten – überschritten hat. Da würde eine Information guttun.

Wenn ich etwas an diesem Gesetz ändern könnte, würde ich etwas anderes ändern. Ich würde das, was im Gesetz drinnen steht, nämlich dass der Besuch unangemeldet zu erfolgen hat, abändern. Da kommen Sie in der Früh in ein Kinderfreibad, und es ist nur die Putzfrau da. Da kann sich die zwölfköpfige Kommission die Füße in den Bauch stehen. Aber das kann auch in einem Swingerklub sein, da ist in der Früh niemand mehr da. Diese Kommissionen kommen immer in der Früh, damit man nicht mit den Badenden in Konkurrenz tritt, wobei ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen kann, selbst um 8.30 Uhr haben Sie in der Damen-Sauna schon ein Problem, weil die Damen werktags schon um 8.30 Uhr in die Sauna gehen. (Bundesrat Mag. Himmer: Die Da­men-Sauna hast du auch kontrolliert?) Eine Kommission kontrolliert alles, lieber Kol­lege Himmer!

Deshalb halte ich eine Information zum Beispiel über Badeseen für sehr sinnvoll, wür­de sogar eine solche Information erweitern.

Im Rahmen solcher Kommissionen werden auch alle Geräte überprüft, die sich im Um­feld einer Badeanlage befinden, zum Beispiel Kinderspielgeräte. Da bedarf es dann TÜV-Untersuchungen. All das muss man im Bäderhygienegesetz als ein großes Gan­zes sehen. Nicht nur den Wiener und Wienerinnen ist das Baden das Liebste, sondern es ist in Österreich eben eine Leidenschaft, und deshalb ist das Bäderhygienegesetz etwas ganz Wichtiges. Deshalb muss man auch darüber informieren.

So ein Schwimmbad muss auch eine Giftdatei führen. Chlor ist nämlich Gift. Ich habe in meiner Funktion in mehreren Schwimmbädern den Ernstfall angenommen, dass jetzt zum Beispiel ein Chlorgasunfall stattfindet, und den zuständigen Betriebsleiter aufge­fordert, eine Rettungsaktion zu machen. Nachdem ich ihn gefragt habe: Wo haben Sie denn die Unterlagen?, sucht und sucht und sucht der, und nach zehn Minuten habe ich dann gesagt, die Leiche ist jetzt schon angekommen. (Heiterkeit.)

Oder die Betriebstagebücher. Wie schaut das aus mit den Haarfanggeräten?, und so weiter. Das sind alles interessante Dinge. Sie lachen jetzt darüber, aber das ist ein Teil, der bei unseren Freizeitaktivitäten Gesundheit und Sicherheit garantiert, und deshalb sind ein Bäderhygienegesetz und die Information etwas Wichtiges. Deshalb ist das ein Riesenfortschritt, was da passiert.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite